Mittel für Limitierung
Nach dem Zahlenbericht des Verbands der Privaten Krankenversicherung:
Die Limitierung ist ein Verfahren zur Vermeidung bzw. Abmilderung von Beitragsanpassungen. Die Mittel für Limitierung gemäß § 12a Abs. 2 und 3 VAG werden aus den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung als Einmalbeiträge entnommen.
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