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Startseite > Rahmenbedingungen > Private Krankenversicherung > Definition: Mittel für Limitierung

Mittel für Limitierung


Nach dem Zahlenbericht des Verbands der Privaten Krankenversicherung:
Die Limitierung ist ein Verfahren zur Vermeidung bzw. Abmilderung von Beitragsanpassungen. Die Mittel für Limitierung gemäß § 12a Abs. 2 und 3 VAG werden aus den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung als Einmalbeiträge entnommen.
Copyright © 31.07.2010
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Gesundheitsberichterstattung des Bundes [Gesundheit, Statistik, GBE]