Nach dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)

ICD-10

Die "Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme" (ICD-10) wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt und im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit vom DIMDI ins Deutsche übertragen und herausgegeben. Die Abkürzung ICD steht für "International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems", die Ziffer 10 bezeichnet die 10. Revision der Klassifikation. Die ICD-10 ist Teil der Familie der internationalen gesundheitsrelevanten Klassifikationen.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es für die ICD-10 zwei wesentliche Einsatzbereiche:

1. Verschlüsselung von Todesursachen. Die ICD-10 wird seit dem 01.01.1998 für die Verschlüsselung von Todesursachen eingesetzt und ist die Grundlage der amtlichen Todesursachenstatistik. Für diesen Zweck wird die ICD-10-WHO, die deutschsprachige WHO-Ausgabe der ICD-10, verwendet.

2. Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung. Die ICD-10 wird seit dem 01.01.2000 zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung (§§ 295 und 301 SGB V) eingesetzt, insbesondere für die Zwecke des pauschalierenden Entgeltsystems G-DRG (German Diagnosis Related Groups). Für diese Zwecke wird die ICD-10-GM verwendet, die bis zum Jahr 2003 als ICD-10-SGB-V bezeichnet wurde. GM bedeutet "German Modification", SGB V steht für "Sozialgesetzbuch V". Diese spezielle Ausgabe der ICD-10 beruht auf der deutschsprachigen ICD-10-WHO-Ausgabe, wurde jedoch für die Zwecke des Sozialgesetzbuches V deutlich verändert.

Zur vierstelligen ausführlichen Systematik der amtlichen Ausgabe und der German Modification der ICD-10

ICD-9

Die ICD-9 wurde in der Bundesrepublik und in der ehemaligen DDR 1979 als Grundlage der Mortalitätsstatistik eingeführt. Sie war bis zum Jahre 1997 im Einsatz und wurde zum Januar 1998 durch die ICD-10 abgelöst. Die Morbiditätsverschlüsselung erfolgte in der ehemaligen DDR ebenfalls seit 1979 mit der ICD-9. In der Bundesrepublik wurde die Morbiditätsverschlüsselung 1986 erstmals eingeführt; sie erfolgte zunächst dreistellig, seit 1994 vierstellig mit der ICD-9. Abgelöst wurde die ICD-9 zum Januar 2000 durch die ICD-10.

Zur Gruppenordnung des systematischen Verzeichnisses der ICD-9