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Startseite > Gesundheitsversorgung > Text: Gegenwärtige Präventionsorientierung im deutschen Gesundheitswesen Kapitel 3.1.3 [Gesundheit in Deutschland, 2006]

Gegenwärtige Präventionsorientierung im deutschen Gesundheitswesen Kapitel 3.1.3 [Gesundheit in Deutschland, 2006]


[Historische Entwicklung der Präventionsorientierung im deutschen Gesundheitswesen Kapitel 3.1.2] [Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen von Prävention und Gesundheitsförderung Kapitel 3.1.3.1] [Abstrakt] [Inhaltsverzeichnis] [Literaturverzeichnis]

3.1.3 Gegenwärtige Präventionsorientierung im deutschen Gesundheitswesen

Weder Anbieter noch Nutzer sind über Präventionsmöglichkeiten genug informiert. Um die Bedeutung der Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe hervorzuheben, wurde 2002 auf Initiative der Bundesministerin für Gesundheit das Deutsche Forum Prävention und Gesundheitsförderung ( DFPG) gegründet, in dem über 70 wesentliche Akteure des Gesundheitswesens zusammengeschlossen sind. Diese arbeiten bei der Entwicklung und Umsetzung breitenwirksamer, ganzheitlicher Präventionskonzepte und an der Bündelung der verschiedenen Präventionsaktivitäten und -strategien in Bund, Ländern und Kommunen zusammen ( www.forumpraevention.de ). Für die Bereiche "Tabakkonsum verringern" und "Gesund aufwachsen: Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung" formulierte die Initiative "gesundheitsziele.de" vorrangige Ziele ( www.gesundheitsziele.de ).

Gleichwohl reichen die Ressourcen, die gegenwärtig in Deutschland zur Verfügung stehen, nicht aus, um die vorhandenen Präventionspotenziale tatsächlich auszuschöpfen. Nach wie vor fehlt es an Transparenz, Vernetzung und Koordinierung, sodass Synergieeffekte bei der Prävention trotz vieler positiver Ansätze und zahlreicher engagierter Akteure bislang ausblieben. Weder Anbieter noch potenzielle Nutzer sind über die Präventions- und Gesundheitsförderungsmöglichkeiten in Deutschland und die in zahlreichen unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen geregelten Leistungen der Prävention, der Gesundheitsförderung, der Selbsthilfe, Rehabilitation und des Gesundheitsschutzes ausreichend informiert [21] .

Präventionsorientierte Regelungen sind in zahlreichen Gesetzen und Ausführungsbestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) zu finden (siehe Abbildung 3.1). Gesundheitsschutz, Primärprävention, Vorsorge und Krankheitsfrüherkennung, tertiäre Prävention sowie betriebliche, schulische und kommunale Gesundheitsförderung werden in Deutschland in zahlreichen Gesetzen auf Bundes- und Landesebene geregelt [22 , 23] .

 

Abbildung 3.1 [22,23]

Die folgende Abbildung stellt wesentliche gesundheitsbezogene Bereiche mit präventiven rechtlichen Regelungen im SGB und auf Länderebene dar. Quelle ist: Wahrnehmung und Umsetzung rechtlicher Bestimmungen zur Prävention in Deutschland, Expertise aus sozialmedizinischer Sicht im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und Wahrnehmung rechtlicher präventiver Regelungen und Implikationen für ein übergreifendes Präventionsgesetz von Walter U. In der Mitte der Grafik steht das Prävention und §§. Um dieses Wort befinden sich acht gleich große Kästen, in denen die gesundheitsbezogenen Bereiche dargestellt sind. Bei jedem dieser Kästen befindet sich jeweils ein kleinerer Kasten, der mit einer Linie zu den Kästen mit den gesundheitsbezogenen Bereichen verbunden ist. In diesen Kästen stehen die rechtlichen Grundlagen zu den Kästen mit den gesundheitsbezogenen Bereichen. Im ersten Kasten befindet sich das Wort Arbeit fettgedruckt, darunter Arbeitsförderung, Arbeitsschutz, Betriebliche Gesundheitsförderung. Als gesetzliche Grundlage wird das S G B römisch drei, das S G B römisch fünf und das S G B römisch sieben genannt. Im zweiten Kasten befindet sich der Begriff Kinder und Jugendliche fettgedruckt, darunter Kinder und Jugendschutz, Kindertagsbetreuung, Kinder und Jugend Klammer auf sozial Klammer zu arbeit, Familienförderung und Schule. Als gesetzliche Grundlage wir das S G B römisch fünf, das S G B römisch acht und die Schulgesetze genannt. Im dritten Kasten steht das Wort Verhaltensbezogene darunter die Wörter Primärprävention und Impfungen fettgedruckt. Als gesetzliche Grundlage wird das S G B römisch fünf und das Ö G B genannt. Im vierten Kasten werden die Wörter Vorsorge und Früherkennung fettgedruckt genannt. Als gesetzliche Grundlage wird das S G B römisch fünf und das Ö G D genannt. Im fünften Kasten steht das Wort Rehabilitation fettgedruckt. Als gesetzliche Grundlage wird das S G B römisch drei, das S G B römisch fünf, das S G B römisch sechs, das S G B römisch sieben und das S G B römisch neun angegeben. Im sechsten Kasten befindet sich der Begriff Selbsthilfe und Patientenberatung fettgedruckt. Als rechtliche Grundlage wird das S G B römisch fünf, das S G B römisch neun und die Länder angegeben. Im siebten Kasten befindet sich das Wort Pflege fettgedruckt. Als rechtliche Grundlage wir das S G B elf angegeben. Im achten Kasten befindet sich das Wort Gesundheitsschutz fettgedruckt. Als rechtliche Grundlage wird das Ö G D genannt. Die Informationen aus dieser Abbildung werden gegebenenfalls auch im Text erläutert. Hinweis falls Sie die Abbildung als Einzelfundstelle aus der Trefferliste gewählt haben: Sie stammt aus dem Bericht Gesundheit in Deutschland von Zweitausendsechs, den Sie über den Link Verwandte, mit separater Stichwortsuche (Alt-Taste + Taste S) oder mit Hilfe des Links unterhalb der Abbildung erreichen können. Ende der Abbildungsbeschreibung.
SGB: Sozialgesetzbuch
ÖGD: Öffentliche Gesundheitsdienst

 

 

Weitere gesetzliche Bestimmungen finden sich in Bereichen wie beispielsweise Umwelt, Verkehr, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Verbraucherschutz und in den Ländern in den gesetzlichen Bestimmungen zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD).

Es gibt eine Vielzahl von staatlichen Institutionen, öffentlich- rechtlichen Körperschaften und freien Trägern, die sich auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene mit Prävention und Gesundheitsförderung befassen. Dazu gehören beispielsweise auf kommunaler Ebene der Öffentliche Gesundheitsdienst, Arztpraxen, Geschäftsstellen der Krankenkassen und Selbsthilfegruppen, aber auch Schulen und private Akteure wie beispielsweise Betriebe. Auf der Landesebene sind unter anderem die Landesvereinigungen für Gesundheit, Verbraucherzentralen und Landesuntersuchungsämter aktiv. Auf der Bundesebene spielen vor allem die Bundesministerien und Behörden eine Rolle, die sich beispielsweise mit gesundheitlicher Aufklärung, Lebensmittelsicherheit, Risikobewertung und Infektionsschutz befassen. Notwendig sind auch hier eine größere Transparenz sowie eine bessere Vernetzung der unterschiedlichen Aktivitäten [22] .

 

 

Literatur
21 Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) (2004) Nationale Aufgabe Prävention, Eckpunkte, Stand 4. Mai 2004
22 Walter U (2002) Wahrnehmung und Umsetzung rechtlicher Bestimmungen zur Prävention in Deutschland. Expertise aus sozialmedizinischer Sicht im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Medizinische Hochschule Hannover. Abt. Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung. November 2002, aktualisiert 2003
23 Walter U (2004) Wahrnehmung rechtlicher präventiver Regelungen und Implikationen für ein übergreifendes Präventionsgesetz. Das Gesundheitswesen 66: 69 bis 75

 

 


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