Betriebliche Gesundheitsförderung
Nach dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.:
Die Krankenkassen sind in der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20a SGB V aktiv, um die gesundheitlichen Ressourcen der Beschäftigten zu stärken. Hierzu erfassen die Krankenkassen die gesundheitliche Situation der Beschäftigten in einem Betrieb (einschließlich der Risiken und Potentiale), entwickeln Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheit und unterstützen die Umsetzung präventiver und gesundheitsförderlicher Ansätze im Betrieb.
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 12.12.2019