Mikrozensus - Haushalts- und Familienstatistik
| Datenquelle: | Mikrozensus - Haushalts- und Familienstatistik | ||||
| Kontakt: | |||||
| - Ansprechpartner(in): |
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Mikrozensus-Infoteam Haushalte und Familie (2) Mikrozensus-Infoteam Arbeitsmarkt |
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| - Organisationseinheit: |
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Abteilung F, Gruppe F 2 "Bevölkerung, Mikrozensus, Wohnen und Migration"
(2) Abteilung D, Gruppe D 2 "Nationaleinkommen, Sektorkonten, Arbeitsmarkt" |
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| - Telefon: |
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| - Fax: |
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| - E-Mail: |
(1)
mikrozensus@destatis.de
(2) arbeitsmarkt@destatis.de |
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| Datenhalter: | Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn [destatis (BN)] | ||||
| - Straße: | Graurheindorfer Straße 198 | ||||
| - Postleitzahl/Ort: | 53117 Bonn | ||||
| - Telefon: | +49 (0) 2 28 99 / 6 43 - 0 +49 (0) 30 18 / 6 43 - 0 | ||||
| - Fax: | +49 (0) 2 28 99 / 6 43 - 89 90, - 89 91 +49 (0) 30 18 / 6 43 - 89 90, - 89 91 | ||||
| - E-Mail: | www.destatis.de/kontakt | ||||
| - Internet: | www.destatis.de | ||||
| Erhebungsanlass/-zweck: | Zweck des Mikrozensus ist es, statistische Angaben in tiefer fachlicher Gliederung über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung und der Familien, den Arbeitsmarkt, die berufliche Gliederung und Ausbildung der Erwerbsbevölkerung sowie die Wohnverhältnisse bereitzustellen. Die Ergebnisse sind Grundlage für die politischen Entscheidungen in Bund und Ländern. Er steht als allgemeine Serviceeinrichtung auch der Öffentlichkeit, politischen und gesellschaftlichen Institutionen sowie der Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung. Integriert in den Mikrozensus ist die Arbeitskräfteerhebung der EU. Damit werden erwerbsstatistischer Daten gewonnen, die ein unverzichtbares Werkzeug für die Vorbereitung und Bewertung gemeinschaftlicher Aktionen darstellen. Daten werden zu Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Bildung gewonnen und sind gegenwärtig die einzige Datenquelle dieses Themenbereichs nach einheitlichen Kriterien für die EU. | ||||
| Rechtsgrundlage: | Rechtsgrundlagen sind das Mikrozensusgesetz 2005 (MZG 2005) vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1.350 ), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1.781) geändert worden ist, in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft (ABl. L 77 vom 14.3. 1998, S. 3 ), die zuletzt durch Verordnung (EG) Nr. 596/ 2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 (ABl. L 188 vom 18.7. 2009, S. 14 ) geändert worden ist, der Verordnung (EG) Nr. 365/2008 der Kommission vom 23. April 2008 zur Annahme des die Jahre 2010, 2011 und 2012 umfassenden Programms von Ad-hoc-Modulen für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (ABl. L 112 vom 24.4. 2008, S. 22 ), der Verordnung (EU) Nr. 249/ 2011 der Kommission vom 14. März 2011 zur Annahme der Spezifikationen des Ad-hoc-Moduls 2012 "Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand" nach der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (ABl. L 97 vom 17.4. 2010, S. 3 ), der Verordnung (EG) Nr. 377/ 2008 der Kommission vom 25. April 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft im Hinblick auf die ab 2009 für die Datenübermittlung zu verwendende Kodierung, die Verwendung einer Teilstichprobe für die Datenerhebung zu Strukturvariablen und die Definition der Referenzquartale (ABl. L 114 vom 26.4. 2008, S. 57 ), die zuletzt durch Verordnung (EG) Nr. 1.022/2009 der Kommission vom 29. Oktober 2009 (ABl. L 283 vom 30.10. 2009, S. 3 ) geändert worden ist, der Verordnung (EG) Nr. 1.897/ 2000 der Kommission vom 7. September 2000 zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft bezüglich der Arbeitsdefinition der Arbeitslosigkeit (ABl. L 228 vom 8.9. 2000, S. 18 ) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 ( BGBl. I S. 462, 565 ), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 ( BGBl. I S. 2.246 ) geändert worden ist. Erhoben werden die Angaben zu § 4 Absatz 1 und 5 und § 5 MZG 2005 sowie zu den Verordnungen (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 und Nr. 249/2011 der Kommission vom 14. März 2011. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 7 MZG 2005 in Verbindung mit § 15 BStatG. Soweit Merkmale der Stichprobenerhebungen über Arbeitskräfte die Merkmale aus dem MZG 2005 überschreiten, sind die Auskünfte nach § 18 Absatz 2 BStatG freiwillig. Im Fragebogen sind diese Fragen besonders hervorgehoben. | ||||
| Datenerheber: | Interviewer mit Laptops (80 %), Haushalte als Selbstausfüller von Fragebogen (ca. 20 %). | ||||
| Berichtsweg: | Befragte (Befragung durch Interviewer) - Statistische Landesämter - Statistisches Bundesamt. | ||||
| Untersuchungsobjekt: | Bevölkerung, Haushalte, und Lebensformen. | ||||
| Kreis der Befragten: | Stichprobenerhebung mit einem Auswahlsatz von 1% der Bevölkerung. Auswahleinheiten sind kleine Flächen mit durchschnittlich neun Wohnungen (sog. Auswahlbezirke). Erhebungseinheiten sind alle in den Auswahlbezirken lebenden Personen in Privathaushalten und Gemeinschaftsunterkünften am Haupt- und Nebenwohnsitz. Bis 2004 wurden nur einmal im Jahr bei 1 % der Bevölkerung befragt, die Berichtswoche war eine feste Woche im April oder Mai des Jahres ohne Feiertage. Seit 2005 wird das Befragungsvolumen gleichmäßig auf alle Kalenderwochen des Jahres verteilt. Der Berichtszeitraum ist die jeweils letzte Kalenderwoche vor der Befragung. Auf Grund dieser kontinuierlichen Erhebung werden in jedem Quartal etwa 0,25% der Bevölkerung in die Erhebung einbezogen. Der Privathaushalt (im Auswahlbezirk) in der Stichprobe wird 4 Jahre hintereinander befragt. Nach 4 Jahren verlässt der befragt Privathaushalt die Stichprobe und neue Auswahlbezirke werden gezogen. Das Verfahren (partielle Rotation) ist so gestaltet, dass jeweils 25% der Privathaushalte die Stichprobe verlassen bzw. neu hinzukommen. Im Rahmen des Mikrozensus sind so genannte Proxy-Interviews zulässig, d.h. ein erwachsenes Haushaltsmitglied darf stellvertretend für andere Haushaltsmitglieder antworten. Fremdauskünfte liegen für etwa 25 bis 30% der Personen ab 15 Jahren vor. | ||||
| Erhebung: | |||||
| - Instrumentarium: | Mündliche und schriftliche Befragung. Die Arbeitskräftestichprobe ist in den Mikrozensus integriert, d.h. beide Erhebungen werden gemeinsam durchgeführt. | ||||
| - Periodizität: | Bis 2004 einmal jährlich mit fester Berichtswoche, seit 2005 verteilen sich die Erhebungstermine wegen der kontinuierlichen Erhebungsform gleichmäßig über das gesamte Jahr. Jeder Teilnehmer wird in der Regel einmal pro Jahr gefragt. Ergebnisse stehen jährlich, seit 2005 für einzelne Themen auch quartalsweise zur Verfügung. | ||||
| - erstmalig: | Mikrozensus - Früheres Bundesgebiet: 1957 (1983 und 1984 wurden der Mikrozensus ausgesetzt, EG-Arbeitskräftestichprobe wurde durchgeführt); Neue Länder und Berlin-Ost: 1991. Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union - erstmals 1960 durchgeführt. Danach fand sie von 1968 bis 1971 jährlich, von 1971 bis 1983 im Abstand von zwei Jahren und ab 1983 wieder jährlich statt. | ||||
| - zuletzt: | Entfällt | ||||
| Aufbereitung: | |||||
| - Periodizität: | Jährlich und vierteljährlich (ab 2005). | ||||
| Veröffentlichung: | |||||
| - regelmäßig: | Statistisches Bundesamt, Fachserien 1 Reihe 3, 4.1.1 und 4.1.2 (jährlich); Fachserie 13 Reihe 1 (Krankenversicherung vierjährig); Pressebroschüren zur jährlichen Pressekonferenz; Genesis-Online Datenbank; Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften (EUROSTAT), Erhebung über Arbeitskräfte; Statistisches Bundesamt, Pressebroschüre "Leben und Arbeiten in Deutschland" (jährlich bis 2005). | ||||
| - unregelmäßig: | Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, verschiedene Hefte; STATMagazin, verschiedene Beiträge; Broschüre "Frauen und Männer in verschiedenen Lebensphasen"; Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften (EUROSTAT), Erhebung über Arbeitskräfte, Methodik und Definitionen. | ||||
| Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | Die Quote der bekannten ausgefallenen Haushalte (Unit-Nonresponse) liegt im Mikrozensus jährlich maximal
nur bei ca. 5%. Hierbei handelte es sich größtenteils um nicht erreichbare Haushalte.
Im Rahmen der Hochrechnung werden Antwortausfälle durch Unit-Nonresponse kompensiert.
Bei Fragen mit freiwilliger Auskunftserteilung sind die "Ohne-Angabe"-Quoten (Item-Nonresponse)
je nach Merkmal sehr unterschiedlich. Die Erhebung ist so gestaltet, dass mögliche Fehler minimiert
und kontrolliert werden können. Der Wert eines zufallsbedingten Stichprobenfehlers lässt sich nicht
exakt ermitteln, sondern nur größenordnungsmäßig abschätzen. Als Schätzwert dient der Standardfehler,
der aus den Einzeldaten der Stichprobe berechnet wird. Bei ausreichend großem Stichprobenumfang
kann man davon ausgehen, dass der jeweilige Wert der Grundgesamtheit mit einer Wahrscheinlichkeit
von rund 68% im Bereich des einfachen und mit einer Wahrscheinlichkeit von ca. 95% im Bereich des
zweifachen Standardfehlers um den hochgerechneten Wert liegt. Auf Jahresebene ist dies bei
hochgerechneten Ergebnissen von unter 5.000 der Fall. Wegen ihres geringen Aussagewertes werden
solche Ergebnisse in Publikationen des Mikrozensus durch einen Schrägstrich ("/") ersetzt.
Zudem treten bei jeder statistischen Messung nicht-stichprobenbedingte systematische Fehler
wie beispielsweise Fehler in der Erfassungsgrundlage, inhaltliche Fehler in der Vorbereitungs-,
Erhebungs- oder Aufbereitungsphase, Mängel bei der Fragebogengestaltung und der Interviewerschulung,
Fehler der Auskunftsperson und der Interviewer sowie Datenerfassungsfehler auf.
Die im Mikrozensus ausgewiesenen Angaben zu den Erwerbstätigen weichen von den im Rahmen der Erwerbstätigenrechnung (ETR) veröffentlichten Erwerbstätigenzahlen ab. Für das Jahr 2011 weist der Mikrozensus beispielsweise im Vergleich zur Erwerbstätigenrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 2,8% Erwerbstätige weniger aus (siehe auch: Abweichungen zwischen Erwerbstätigenrechnung und Mikrozensus bei der Zahl der Erwerbstätigen (inkl. Überleitungstabelle). www.destatis.de → Arbeitsmarkt → Erwerbstätigkeit. Ein Teil der Abweichungen kann allerdings auch mit den unterschiedlichen Messkonzepten der verschiedenen Quellen zusammenhängen. | ||||
| Abzusehende Modifikationen: | Verlängerung des aktuellen Mikrozensusgesetzes am Ende des Jahres 2012. | ||||
| Vergleichbare Datenquellen: | - | ||||
| Anmerkungen: | Die meisten Merkmale der Arbeitskräfteerhebung in Deutschland sind seit 1996 zugleich Merkmale des Mikrozensus. | ||||
| Variablen: |
Abfrage vierjährlich nach:
2005/09: Zusatzangaben zur Erwerbstätigkeit 2005/09: Angaben zur Gesundheit 2005/09: Zusatzfragen zur Migration 2006/10: Fragen zur Wohnsituation 2007/11: Angaben zur Krankenversicherung 2007/11: Zusatzangaben zur Erwerbstätigkeit (II) 2008/12: Pendlereigenschaften, -Merkmale Zusatzprogramme: so genannte Ad-hoc-Module mit jährlich wechselnden Themen (Auswahlsatz bis 2004: 0,45%, ab 2005: 0,1%)
2000: Übergang von der Schule ins Erwerbsleben 2001: Dauer und Struktur der Arbeitszeit 2002: Beschäftigung behinderter Menschen 2003: Lebenslanges Lernen 2004: Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung 2005: Vereinbarkeit von Familie und Beruf 2006: Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand 2007: Arbeitsunfälle und berufsbedingte Gesundheitsprobleme 2008: Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren Nachkommen 2009: Eintritt junger Menschen in den Arbeitsmarkt 2010: Vereinbarkeit von Familie und Beruf 2011: Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderung 2012: Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand | ||||
| Dokumentationsstand: | 29.08.2012 |
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 21.05.2013