Einkommensanrechnung
Nach der Statistik des Rentenzugangs der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Einkommen von Berechtigten, das mit einer Rente wegen Todes zusammentrifft, ist hierauf anzurechnen. Anrechenbar ist das den Freibetrag übersteigende Einkommen zu 40 vom Hundert. Für bestimmte Todesfälle, die längstens bis zum 31. Dezember 1995 eingetreten sind, gibt es verschiedene Übergangsregelungen für die Einkommensanrechung. Diese Übergangsregelungen sind für bestimmte Berechtigte im Beitrittsgebiet nicht uneingeschränkt anzuwenden.
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 14.12.2019