Zuletzt aktualisiert: 11.04.2013

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Umsatzstärkste ärztliche Leistungen, die von Ärztinnen und Ärzten mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet wurden (Rang und in Prozent des Gesamtleistungsbedarfs). Gliederungsmerkmale: Jahre, Deutschland

Diese Tabelle bezieht sich auf:
Jahr: 2021

Information
GebührenordnungspositionSachverhalt
Rang Anteil am
Gesamtleistungsbedarf
in Prozent 
Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-291,1
Gesundheitsuntersuchung170,8
Betreuung einer Schwangeren180,8
Alle genannten 20 umsatzstärksten Gebührenordnungspositionen insgesamt      33,1
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Langzeittherapie,
      Einzelbehandlung)
150,8
Grundpauschale 6.- 59. Lebensjahr (frauenärztlich)81,1
Zusatzpauschale Kardiologie II101,0
Verhaltenstherapie (Kurzzeittherapie, Einzelbehandlung)140,8
Grundpauschale 6.- 59. Lebensjahr (orthopädisch)200,7
Magnetresonanztomographische (MRT) Untersuchung von Teilen der Wirbelsäule160,8
Kostenpauschale für Dialyse bei Versicherten ab vollendetem 18. Lebensjahr33,1
Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 03000 und 03030 für die
      Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß § 73 Abs. 1 SGB V
16,2
Zuschlag zur GOP 03220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines
      Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
190,8
Versichertenpauschale
      ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr (hausärztlich)
62,4
Versichertenpauschale
      ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr (hausärztlich)
42,6
Zuschlag zur GOP 03000 für die Behandlung und Betreuung eines Patienten
      mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
23,3
Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere
      der Erkrankung erforderlich ist
52,5
Versichertenpauschale ab Beginn des 76. Lebensjahres (hausärztlich)71,6
Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 04000 und 04030 für die
      Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß § 73 Abs. 1 SGB V
130,8
Verhaltenstherapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung)111,0
Psychotherapeutische Sprechstunde120,9
Die Tabelle wurde am 28.03.2024 20:03 Uhr unter www.gbe-bund.de erstellt.
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