Zuletzt aktualisiert: 05.12.2014

Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe im Laufe des Berichtsjahres in 1.000 Euro. Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Ausgaben/Einnahmen (Hilfeart), Träger, Ort der Leistungserbringung

Diese Tabelle bezieht sich auf:
Region: Deutschland, Träger: Träger insgesamt, Ort der Leistungserbringung: in und außerhalb von Einrichtungen

Information
Ausgaben/Einnahmen (Hilfeart)Jahr (absteigend)
anzeigen2005 Infoanzeigen2010201520162017201820192020 Info20212022
anzeigenBrutto-Ausgaben der Sozialhilfe insgesamt Info19.948.53623.942.45230.306.35431.661.92625.687.90026.787.77228.391.0037.529.2027.931.4596.860.372
Einnahmen der Sozialhilfe insgesamt2.369.1532.193.6302.563.9612.650.6332.324.6422.399.6982.437.743699.212731.753719.177
Netto-Ausgaben der Sozialhilfe insgesamt Info17.579.38321.748.82227.742.39329.011.29323.363.25724.388.07325.953.2606.829.9917.199.7066.141.195
Die Tabelle wurde am 28.03.2024 18:24 Uhr unter www.gbe-bund.de erstellt.
(Siehe auch Informationen zu Datenquelle(n)/AnsprechpartnerAnmerkung(en)Links auf andere FundstellenAktualität der Daten)  Zu den interaktiven Grafiken

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MerkmalDerzeit eingestellte MerkmalsausprägungAuswahl einer neuen Merkmalsausprägung
RegionDeutschland
TrägerTräger insgesamt
Ort der Leistungserbringungin und außerhalb von Einrichtungen

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Jahr
Region
Träger
Ausgaben/Einnahmen (Hilfeart)
Ort der Leistungserbringung
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Definition(en)

Anmerkung(en)

  • Zum 1. Januar 2005 wurde das bis dato durch das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geregelte Sozialhilferecht in das Sozialgesetzbuch als Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SBG XII Sozialhilfe) integriert. Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) erhalten seit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) zum 1. Januar 2005 lediglich nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige. Hilfebedürftige, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige erhalten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende). Dieser Personenkreis wird ab 2005 nicht mehr in der Sozialhilfestatistik nachgewiesen. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen sind die Zahlen nur noch bedingt mit den Berichtsjahren vor 2005 vergleichbar.
  • Die ausgewiesenen Werte in bzw. außerhalb von Einrichtungen enthalten bei den Einnahmen und Netto-Ausgaben nicht die Hilfen zur Gesundheit sowie die Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung.
  • In den Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind keine Kosten für abgeschlossene Gutachten enthalten.
  • Im Berichtsjahr 2019 kam es in Niedersachsen aufgrund der Umstellung auf das Prinzip der Kassenwirksamkeit zu einer Übererfassung von rund 13 Mio. Euro.
  • Aktualität der Daten

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