Gewinnung von Informationen über die nach § 218 a Abs. 1 bis 3 StGB vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche.
Rechtsgrundlage:
§§ 15 bis 18 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG).
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie
unter https://www.gesetze-im-internet.de.
Datenerheber:
Statistisches Bundesamt.
Berichtsweg:
Auskunftspflichtige - Statistisches Bundesamt.
Untersuchungsobjekt:
Schwangerschaftsabbrüche.
Kreis der Befragten:
Arztpraxen und Krankenhäuser, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden.
Erhebung:
- Instrumentarium:
Online-Befragung (via IDEV - Internet-Datenerhebung im Verbund), in Ausnahmefällen Erhebungsbogen.
- Periodizität:
Vierteljährlich.
- erstmalig:
1976 (früheres Bundesgebiet), 1972 (Neue Länder).
- zuletzt:
4. Quartal und Jahr 2024
Aufbereitung:
- Periodizität:
Vierteljährlich.
Veröffentlichung:
- regelmäßig:
Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht (jährlich); als Datei unter www.destatis.de --> Themen --> Gesellschaft und Umwelt --> Gesundheit --> Schwangerschaftsabbrüche --> Publikationen.
- unregelmäßig:
Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, verschiedene Hefte, zuletzt in Heft 12/01.
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität:
Totalerhebung mit Auskunftspflicht.
Abzusehende Modifikationen:
Keine
Vergleichbare Datenquellen:
-
Anmerkungen:
-
Variablen:
Zur Person der Schwangeren:
Alter der Schwangeren;
Familienstand;
Zahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder;
Zahl der vorangegangenen Lebendgeborenen.
Zum Schwangerschaftsabbruch:
Rechtliche Begründung des Abbruchs (Indikation oder Beratungsregelung);
Dauer der Schwangerschaft in vollendeten Wochen;
Art des Eingriffs;
Komplikationen;
Ort des Eingriffs;
Aufenthaltsdauer im Krankenhaus;
Regionale Zuordnung (Land in dem der Eingriff durchgeführt wurde, Wohnland der Schwangeren).
Dokumentationsstand:
14.04.2025
, Informationen zur
Methodik
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
)
Definition(en)
Gemeldete Schwangerschaftsabbrüche
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Statistik der Schwangerschaftsabbrüche des Statistischen Bundesamtes:
Schwangerschaftsabbrüche sind von Ärzten herbeigeführte Eingriffe (induzierte Aborte) mit dem
Ziel der vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft.
In der Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche werden nur die in der Bundesrepublik Deutschland
durchgeführten Abbrüche erfasst. Als Begründung für einen Schwangerschaftsabbruch gilt der Eingriff
aufgrund Beratungsregelung oder bei Vorlage einer Indikation (medizinische, kriminologische).
Anmerkung(en)
Die Angaben unter "Ausland" beziehen sich auf Frauen, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben.
Die Position "Deutschland" enthält alle in Deutschland durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche einschließlich der Abbrüche der Frauen, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben.
Aktualität der Daten
Die Angaben für das Jahr 2024 wurden am 03.04.2025 ergänzt. Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.