Datenquelle: | Pflegestatistik - Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen: Grunddaten, Personalbestand, Pflegebedürftige, Empfänger und Empfängerinnen von Pflegegeldleistungen |
Kontakt: | |
- Ansprechpartner: | Statistisches Bundesamt [StBA] - Zentraler Auskunftsdienst |
- Datenhalter: | Abteilung H, Gruppe H 1, Referat H 16 |
- Straße: | Gustav-Stresemann-Ring 11 |
- Postleitzahl/Ort: | 65189 Wiesbaden |
- Telefon: | +49 611 75-2405 |
- Kontaktformular: | https://www.destatis.de/kontakt |
- Internet: | https://www.destatis.de |
Erhebungsanlass/-zweck: | - |
Rechtsgrundlage: | Verordnung zur Durchführung einer Bundesstatistik über Pflegeeinrichtungen sowie über die häusliche Pflege vom 24. November 1999 in Verbindung mit § 109 Abs. 1 SGB XI, in der jeweils geltenden Fassung. Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/. |
Datenerheber: | Statistische Landesämter, für Pflegegeldempfänger Statistisches Bundesamt. |
Berichtsweg: | Ambulante Pflegeeinrichtungen bzw. stationäre Pflegeeinrichtungen - Statistische Landesämter - Statistisches Bundesamt. Bei Empfängern und Empfängerinnen von Pflegegeldleistungen: Pflegekassen - Statistisches Bundesamt - Statistische Landesämter. |
Untersuchungsobjekt: | Grunddaten zu Pflegeeinrichtungen, Personalbestand, Pflegebedürftige. |
Kreis der Befragten: | Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen bzw. Bundesverbände der Pflegekassen, Verband der privaten Versicherungsunternehmen. |
Erhebung: | |
- Instrumentarium: | Online-Befragung (via IDEV - Internet-Datenerhebung im Verbund), Datenübermittlung per Core-Verfahren, in Ausnahmefällen Erhebungsbogen. |
- Periodizität: | Zweijährlich. |
- erstmalig: | 1999 |
- zuletzt: | 2023. |
Aufbereitung: | |
- Periodizität: | Zweijährlich. |
Veröffentlichung: | |
- regelmäßig: | Statistische Berichte zur Pflegestatistik (Deutschland- und Länderergebnisse); als Dateien unter www.destatis.de --> Themen --> Gesellschaft und Umwelt --> Gesundheit --> Pflege --> Publikationen. |
- unregelmäßig: | Statistische Berichte zur Pflege- und zur Pflegekräftevorausberechnung; als Dateien unter www.destatis.de --> Themen --> Gesellschaft und Umwelt --> Gesundheit --> Pflege --> Publikationen. |
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | Totalerhebung mit Auskunftspflicht. |
Abzusehende Modifikationen: | 2017: Anpassung aufgrund des Zweiten und Dritten Pflegestärkungsgesetzes (u.a. Neufassung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit (Einteilung in 5 Pflegegrade statt in 3 Pflegestufen)). 2019: Anpassung aufgrund des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes sowie des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (u.a. zusätzliches Personal in Pflegeheimen, Aufnahme ambulanter Betreuungsdienste in den Berichtskreis). |
Vergleichbare Datenquellen: | 2021: Anpassung aufgrund des Pflegeversicherungsgesetzes (neuer Berufsabschluss "Pflegefachfrau/-mann" integriert). |
Anmerkungen: | - |
Variablen: | Grunddaten nach:
Personal nach:
Pflegebedürftige nach:
|
Dokumentationsstand: | 14.04.2025 |
Tabelle (gestaltbar): Pflegeheime, Vergütung, u.a. nach Leistungsart (1999-2015)
Durchschnittliche Vergütung in Pflegeheimen (pro Person und Tag in Euro). Gliederungsmerkmale: Jahre, Deutschland, Pflegeklasse/Unterkunft und Verpflegung, Leistungsart der Pflegeeinrichtung, Pflegeangebot, Träger
Diese Tabelle bezieht sich auf:
Art der Vergütung (Pflegegrößenklassen): Pflegesatz der Pflegeklasse 1, Träger der Pflegeeinrichtung: Private Träger, Pflegeangebot: Pflegeangebote insgesamt
Leistungsart der Pflegeeinrichtung | Jahr (absteigend) | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1999![]() ![]() | 2001![]() ![]() | 2003![]() ![]() | 2005![]() ![]() | 2007![]() ![]() | 2009![]() ![]() | 2011![]() ![]() | 2013![]() ![]() | 2015
Info
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![]() Zusatzinformationen zur Fundstelle
Seit dem 1. Januar 2017 gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Fünf Pflegegrade ersetzen seitdem die bisherigen drei Pflegestufen. Einen Link zur Tabelle nach Pflegegraden ab dem Berichtsjahr 2017 finden Sie unter "Aktualität der Daten".
![]() ![]() | |
vollstationäre Dauerpflege | 37,00 | 38,00 | 39,00 | 40,00 | 41,00 | 42,59 | 42,42 | 43,93 | 45,34 |
vollstationäre Kurzzeitpflege | 42,00 | 43,00 | 44,00 | 48,00 | 45,00 | 46,71 | 46,29 | 48,98 | 47,91 |
teilstationäre Tagespflege | 31,00 | 30,00 | 33,00 | 33,00 | 35,00 | 33,03 | 32,67 | 33,74 | 35,27 |
teilstationäre Nachtpflege | 25,00 | 21,00 | 30,00 | 25,00 | 32,00 | 28,79 | 35,29 | 29,57 | 29,26 |
Die Tabelle wurde am 30.04.2025 07:53 Uhr unter www.gbe-bund.de erstellt.

- Pflegestatistik, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn (Informationen zu Datenquelle/AnsprechpersonX
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MethodikXZusatzinformationen zur Fundstelle
Datenhalter: Statistisches BundesamtPflegestatistik Allgemeine Erläuterungen zur Statistik
Die Pflegestatistik wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder seit dem Dezember 1999 2-jährlich durchgeführt.
Ziel der Statistik ist es, Daten zum Angebot von und der Nachfrage nach pflegerischer Versorgung zu gewinnen. Es werden daher Daten über die Pflegebedürftigen sowie über die Pflegeheime und ambulanten Dienste einschließlich des Personals erhoben.
Die Statistik setzt sich aus zwei Erhebungen zusammen: Zum einen werden die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen befragt, zum anderen liefern die Spitzenverbände der Pflegekassen und der Verband der privaten Krankenversicherung Informationen über die Empfänger von Pflegegeldleistungen - also die meist von Angehörigen gepflegten Leistungsempfänger.
Der Erhebungsstichtag für die Erhebung bei den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ist der 15.12; der für die Pflegegeldempfänger - organisatorisch bedingt davon abweichend - der 31.12.
Die Definitionen und Abgrenzungen der Statistik beruhen auf dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Rechtsgrundlage für die Statistik ist die Pflegegeldstatistikverordnung vom 24.11.1999, BGBl. I S. 2.282) in Verbindung mit § 109 Abs. 1 SGB XI.
Seit dem 01.04.1995 gibt es Leistungen aus der Pflegeversicherung für ambulant versorgte Pflegebedürftige; für stationär Versorgte seit dem 01.07.1996.
- Freigemeinnützige TrägerX
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Nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes:
Freigemeinnützige Träger sind Träger der freien Wohlfahrtspflege (einschließlich der Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts). Dies sind: Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk der EKD, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland sowie die Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts. Zu den sonstigen gemeinnützigen Trägern gehören die gemeinnützigen Träger, die keinem der sechs Spitzenverbände angeschlossen sind.PflegeXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (International Council of Nurses ICN):
Pflege (professionelle Pflege durch eine/n Altenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Gesundheits- und Krankenpfleger/-in) umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen (Settings). Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. Weitere Schlüsselaufgaben der Pflege sind Wahrnehmungen der Interessen und Bedürfnisse (Advocacy), Förderung einer sicheren Umgebung, Forschung, Mitwirkung in der Gestaltung der Gesundheitspolitik sowie im Management des Gesundheitswesens und in der Bildung.
(Quelle: www.icn.ch)PflegeklassenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach SGB XI § 84 Bemessungsgrundsätze Abs. 2:
Bei der Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den Pflegeklassen sind die Pflegestufen gemäß § 15 zugrunde zu legen, soweit nicht nach der gemeinsamen Beurteilung des Medizinischen Dienstes und der Pflegeleitung des Pflegeheimes die Zuordnung zu einer anderen Pflegeklasse notwendig oder ausreichend ist. Die Pflegesätze müssen einem Pflegeheim bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, seinen Versorgungsauftrag zu erfüllen.Pflegestufe IXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes:
Pflegebedürftige der Pflegestufe I sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens 90 Minuten betragen, hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.Pflegestufe IIXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes:
Pflegebedürftige der Pflegestufe II sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens 3 Stunden betragen, hierfür müssen auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen.Pflegestufe IIIXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes:
Pflegebedürftige der Pflegestufe III sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens 5 Stunden betragen, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen.Private TrägerXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes:
In privater Trägerschaft sind Einrichtungen, die von privat-gewerblichen Trägern unterhalten werden.Öffentliche TrägerXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes:
In öffentlicher Trägerschaft sind Einrichtungen, die von kommunalen Trägern unabhängig von ihrer Betriebsart unterhalten werden. Hierzu gehören kommunale Betriebe in privater Rechtsform (z.B. GmbH), kommunale Eigenbetriebe sowie Regiebetriebe der kommunalen Verwaltung. Sonstige öffentliche Träger können z.B. der Bund, ein Land, ein höherer Kommunalverband oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts sein.
- Ab dem Berichtsjahr 2009 wird die Vergütung in vollen Cent erfasst und nicht mehr, wie in den früheren Berichtsjahren, in gerundeten Euro-Beträgen ausgewiesen.
- Die Kosten für die Heimpflege setzen sich aus dem Pflegesatz der jeweiligen Pflegeklasse und dem Entgelt für Unterbringung und Verpflegung zusammen.
- Stichtag ist der 15. Dezember des jeweiligen Jahres.
- Diese Tabelle wird in folgender Tabelle fortgesetzt:
- Informationen zu Pflegeheime, Vergütung, u.a. nach Region (ab 2017) .
- Informationen zu Pflegeheime, Vergütung, u.a. nach Region (1999-2015) .
- Vgl. auch
Indikatorensatz der Gesundheitsberichterstattung der Länder (Indikator 11.8).
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 30.04.2025