Tabelle (gestaltbar): Umsatzstärkste ärztliche Leistungen

Tabelle (gestaltbar): Umsatzstärkste ärztliche Leistungen

Umsatzstärkste ärztliche Leistungen, die von Ärztinnen und Ärzten mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet wurden (Rang und in Prozent des Gesamtleistungsbedarfs). Gliederungsmerkmale: Jahre, Deutschland

Diese Tabelle bezieht sich auf:

GebührenordnungspositionJahr (aufsteigend), Sachverhalt
202220212020201920182017201620152014201320122011201020092008200720062005 
 
20042003200220012000199919981997199619951994199319921991
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Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-281,191,191,0..........................................................
Alle genannten 20 umsatzstärksten Gebührenordnungspositionen insgesamt      33,3      33,1      32,5      33,1      33,2      32,9      34,2      34,3      34,0      32,5      37,9      38,9      38,7      39,2      40,8      35,7      33,2      35,7      53,7      52,4      53,1      49,7      50,2      51,3      48,5      48,0      49,3      37,0      39,1      40,2      41,8      42,8
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Langzeittherapie,
      Einzelbehandlung)
180,8150,8120,8170,8190,7..............200,8............190,7170,8......................
Gesundheitsuntersuchung bei Erwachsenen ab vollendetem 18. Lebensjahr150,8....140,9....130,9120,9120,9..120,9..........200,7..............................
Grundpauschale 6. - 59. Lebensjahr (frauenärztlich)91,0............................170,9................................
Zusatzpauschale Kardiologie101,0101,0170,890,990,990,9110,9110,9130,9110,9140,9150,9150,9180,8130,9..................................
Verhaltenstherapie (Kurzzeittherapie, Einzelbehandlung)140,8140,8160,8200,8....81,291,2101,2..81,1121,1121,1121,0140,9..................................
Grundpauschale 6.- 59. Lebensjahr (orthopädisch)190,7200,7200,7..200,7170,7180,7190,8180,8..200,8200,8180,8200,8150,8..................................
Magnetresonanztomographische (MRT) Untersuchung von Teilen der Wirbelsäule160,8160,8140,8120,9120,9130,8150,8150,8170,8190,8............................................
Kostenpauschale für Dialyse bei Versicherten ab vollendetem 18. Lebensjahr33,033,133,333,233,333,333,433,423,541,8............................................
Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 03000 und 03030 für die
      Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß § 73 Abs. 1 SGB V
16,416,216,116,616,716,716,816,816,851,7............................................
Zuschlag zur GOP 03220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines
      Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
170,8190,8180,8190,8160,8150,8160,8160,862,0170,8............................................
Versichertenpauschale
      ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr (hausärztlich)
62,562,452,442,742,742,742,842,832,7..............................................
Versichertenpauschale
      ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr (hausärztlich)
42,642,642,552,652,652,552,552,542,5..............................................
Zuschlag zur GOP 03000 für die Behandlung und Betreuung eines Patienten
      mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
23,423,323,323,423,423,423,423,552,2..............................................
Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere
      der Erkrankung erforderlich ist
52,552,562,271,771,871,871,871,871,8..............................................
Versichertenpauschale ab Beginn des 76. Lebensjahres (hausärztlich)71,671,671,761,861,961,961,961,881,7..............................................
Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 04000 und 04030 für die
      Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß § 73 Abs. 1 SGB V
130,9130,8130,8100,9100,9100,9120,9130,9140,9..............................................
Magnetresonanztomographische
      (MRT) Untersuchung der Extremitäten außer der Hand, des Fußes
200,7..190,7160,8140,8140,8170,8170,8................................................
Verhaltenstherapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung)120,9111,0100,9130,9150,8......................................................
Psychotherapeutische Sprechstunde111,0120,9110,9110,9170,8......................................................

Die Tabelle wurde am 02.05.2025 16:11 Uhr unter www.gbe-bund.de erstellt.

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Datenquelle(n)/Ansprechperson

  • Frequenzstatistik (vertragsärztliche Versorgung), Kassenärztliche Bundesvereinigung (Informationen zu 
    )

Definition(en)

Anmerkung(en)

  • Aufgrund des in den Jahren 2005 und 2008 reformierten Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) sind die Zahlen nur bedingt vergleichbar. Im Zuge der Gesundheitsreform 2000 wurde zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung ein hausärztlicher Honorarteil geschaffen und mit entsprechenden Abrechnungsverboten für andere Facharztgruppen belegt. Am 1.April 2005 trat der reformierte EBM, der während seiner Entwicklungs- und Einführungsphase auch als EBM 2000plus bezeichnet wurde, in Kraft. Hierbei wurde nicht nur die Struktur des bisher geltenden EBM vollkommen überarbeitet, sondern auch die Grundlagen der Kalkulation erneuert. Diagnose und Behandlung wurden aufgewertet, der Einsatz von Technik abgewertet. Bisherige Einzelleistungen wurden zu Komplexen und Pauschalen zusammengeführt. Anhänge mit Informationen z.B. zu nicht gesondert abrechnungsfähigen und in Komplexen enthaltenen Leistungen komplettieren den EBM. Mit dem EBM 2008 hat sich auch diese Struktur geändert. Die einzelnen Leistungen sind großteils in Pauschalen zusammengefasst. Bei den Fachärzten gibt es eine arztgruppenspezifische Grundpauschale, die unter anderem den Ordinationskomplex, die Gesprächsleistung und den Konsultationskomplex beinhalten soll.

Aktualität der Daten

  • Die Angaben für das Jahr 2022 wurden am 09.01.2025 ergänzt.
    Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.


Gesundheitsberichterstattung des Bundes 02.05.2025