Umsatzstärkste ärztliche Leistungen, die von Ärztinnen und Ärzten mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet wurden (Rang und in Prozent des Gesamtleistungsbedarfs). Gliederungsmerkmale: Jahre, Deutschland
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität:
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Abzusehende Modifikationen:
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Vergleichbare Datenquellen:
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Anmerkungen:
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Variablen:
GKV, Umsatzstärkste Leistungen
(Auf Grund des geänderten Kostendämpfungsgesetzes ist die erhaltene Anzahl U 1 und U 2 - Dokumentationsscheine für eine statistische Aussage zu gering.)
Dokumentationsstand:
09.07.2024
)
Definition(en)
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
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Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab, in Fachkreisen meist EBM abgekürzt, bezeichnet
ein Verzeichnis, nach
dem ambulante Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Der Spitzenverband der
Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung definieren diese Leistungen und legen eine Abrechnungsziffer fest.
Außerdem bestimmen sie jeweils eine Punktzahl. Die Punktzahlen legen die Relationen der Leistungen untereinander
fest. Für eine Leistung, die mit hundert Punkten bewertet ist, erhält ein Arzt doppelt so viel Geld wie für eine,
die mit 50 Punkten bewertet ist. Am 1. April 2005 trat
der EBM 2000plus in Kraft.
Dafür wurde der EBM systematisch überarbeitet,
basierend auf einer betriebswirtschaftlichen Kostenkalkulation. Zum 1. Januar 2008 trat
der EBM 2008 in Kraft, der noch weiter gehende
Pauschalierungen als der EBM 2000plus enthält.
Konsultationsgebühr
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Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):
Diese Leistung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs kann abgerechnet werden, wenn die Ordinationsgebühr
bereits abgerechnet wurde. Der Konsultationskomplex ist auch dann berechnungsfähig, wenn ein Patient keinen direkten
Kontakt mit seinem Arzt hat, sondern ihn etwa telefonisch konsultiert.
Ordinationskomplex / Grundpauschale
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Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):
Der Ordinationskomplex ist eine Gebührenordnungsposition des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes.
Er kann einmal im Quartal abgerechnet werden, wenn der Patient die Praxis besucht. Ein direkter Kontakt zwischen Arzt und
Patient ist dabei notwendig, das Abholen eines Rezeptes bei der Arzthelferin darf nicht zur Abrechnung dieser Ziffer führen.
Die im Jahre 1996 eingeführte Leistung enthält alle solche
Standardleistungen oder Standardverrichtungen, die typischerweise von der Fachgruppe erbracht werden und seitdem nicht mehr als
Einzelleistung abgerechnet werden können. Mit dem EBM 2008 hat sich auch diese Struktur geändert. Die einzelnen Leistungen
sind großteils in Pauschalen zusammengefasst. Bei den Fachärzten gibt es eine arztgruppenspezifische Grundpauschale, die
unter anderem den Ordinationskomplex, die Gesprächsleistung und den Konsultationskomplex beinhalten soll.
Anmerkung(en)
Aufgrund des in den Jahren 2005 und 2008 reformierten Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) sind die Zahlen nur bedingt vergleichbar. Im Zuge der Gesundheitsreform 2000 wurde zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung ein hausärztlicher Honorarteil geschaffen und mit entsprechenden Abrechnungsverboten für andere Facharztgruppen belegt.
Am 1.April 2005 trat der reformierte EBM, der während seiner Entwicklungs- und Einführungsphase auch als EBM 2000plus bezeichnet wurde, in Kraft. Hierbei wurde nicht nur die Struktur des bisher geltenden EBM vollkommen überarbeitet, sondern auch die Grundlagen der Kalkulation erneuert. Diagnose und Behandlung wurden aufgewertet, der Einsatz von Technik abgewertet. Bisherige Einzelleistungen wurden zu Komplexen und Pauschalen zusammengeführt. Anhänge mit Informationen z.B. zu nicht gesondert abrechnungsfähigen und in Komplexen enthaltenen Leistungen komplettieren den EBM. Mit dem EBM 2008 hat sich auch diese Struktur geändert. Die einzelnen Leistungen sind großteils in Pauschalen zusammengefasst. Bei den Fachärzten gibt es eine arztgruppenspezifische Grundpauschale, die unter anderem den Ordinationskomplex, die Gesprächsleistung und den Konsultationskomplex beinhalten soll.
Aktualität der Daten
Es liegen Informationen zu Korrekturen/Aktualisierungen der Daten vor.
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Frequenzstatistik (vertragsärztliche Versorgung)
11.04.2013: Bei der Aktualisierung auf das Jahr 2011 wurden die Daten bis 2009 rückwirkend korrigiert.
Die Angaben für das Jahr 2022 wurden am 09.01.2025 ergänzt. Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 02.05.2025