Gewinnung von Leistungs- und Finanzdaten der Pflegeversicherung für Planungszecke des Gesetzgebers.
Rechtsgrundlage:
§ 79 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV).
Datenerheber:
Pflegekassen.
Berichtsweg:
Pflegekassen - GKV-Spitzenverband - Bundesministerium für Gesundheit.
Untersuchungsobjekt:
Versicherte, Leistungsempfänger und Finanzdaten der sozialen Pflegeversicherung.
Kreis der Befragten:
-
Erhebung:
- Instrumentarium:
Sekundärerhebung aus der Geschäftstätigkeit der Pflegekassen.
- Periodizität:
Vierteljährlich bis jährlich.
- erstmalig:
1995
- zuletzt:
Entfällt
Aufbereitung:
- Periodizität:
Vierteljährlich, halbjährlich, jährlich.
Veröffentlichung:
- regelmäßig:
Jährliche Aktualisierung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
- unregelmäßig:
-
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität:
Vollerhebung.
Abzusehende Modifikationen:
-
Vergleichbare Datenquellen:
-
Anmerkungen:
-
Variablen:
Einnahmen und Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung nach:
Einnahmeart
Ausgabenart
Versicherte nach Altersgruppen und Geschlecht
Leistungsempfänger nach Altersgruppen, Pflegegrade, Leistungsarten und Geschlecht.
Dokumentationsstand:
09.07.2024
)
Definition(en)
Ausgleichsfonds
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Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der sozialen Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit:
Der beim Bundesversicherungsamt angesiedelte Ausgleichfonds führt den monatlichen Finanzausgleich zwischen den Pflegekassen durch.
Dazu erhält er eigene Beitragseinnahmen (insbesondere die Beiträge der Rentenversicherungsträger) und verwaltet den über die
gesetzliche Finanzreserve von 1,5 Monatsausgaben hinausgehenden Mittelbestand der Pflegeversicherung.
Anmerkung(en)
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II ist ab 2017 der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent (2,8 für Kinderlose) gestiegen.
Mit dem Pflegeversicherungs-Beitragssatzanpassungsgesetz ist ab 2019 der Beitragssatz um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent (3,3 für Kinderlose) gestiegen.
Aktualität der Daten
Die Angaben für das Jahr 2023 wurden am 09.10.2024 ergänzt. Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.