Freiwillig Versicherte (DRV)
Nach der Statistik der Aktiv Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund:Personen, die für das Berichtsjahr mindestens einen Beitrag zur freiwilligen Versicherung geleistet haben, bzw. bei denen (bei Stichtagsauswertungen) für den Monat des Erhebungsstichtages ein freiwilliger Beitrag im Versicherungskonto gespeichert ist, werden als freiwillig Versicherte bezeichnet. Zur freiwilligen Versicherung sind berechtigt:
- Personen, die nicht versicherungspflichtig sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt auch für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.
- Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können bei Aufenthalt im Ausland ggf. im Rahmen des zwischen- und überstaatlichen Rechts zur freiwilligen Versicherung berechtigt sein.
- Personen, die versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit sind, können sich nur dann freiwillig versichern, wenn sie die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Dies gilt nicht für Personen, die wegen Geringfügigkeit einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit versicherungsfrei sind.
Ausgewählte Informationen zum Thema "Freiwillig Versicherte (DRV)":
Tabellen:
- Versicherte in der GRV ohne Rentenbezug am Jahresende, u.a. nach Rentenversicherungsverhältnis
- Versicherte in der GRV ohne Rentenbezug am Jahresende, u.a. nach Wohnsitz und Alter
- Versicherte in der GRV ohne Rentenbezug im Laufe des Berichtsjahres, u.a. nach Rentenversicherungsverhältnis
- Versicherte in der GRV ohne Rentenbezug im Laufe des Berichtsjahres, u.a. nach Staatsangehörigkeit
Definitionen:
- Freiwillig Versicherte - Krankenversicherung (Mikrozensus)
- Freiwillig Versicherte - Rentenversicherung (Mikrozensus)
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