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Abzüge

Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Für die Ermittlung der bereinigten Kosten werden von den Brutto-Gesamtkosten sämtliche Kosten für nicht-stationäre Leistungen abgezogen. Es handelt sich dabei insbesondere um:

  • Abzüge für wissenschaftliche Forschung und Lehre
  • Abzüge für Ambulanz und
  • sonstige Abzüge.


Die sonstigen Abzüge enthalten vor allem Abzüge für:

  • vor- und nachstationäre Behandlungen
  • ärztliche und nichtärztliche Wahlleistungen
  • belegärztliche Leistungen.



Ausgewählte Informationen zum Thema Abzüge:


Tabellen:
  • Kosten je Krankenhaus, Belegungstag, Fall und Bett (Nettoprinzip, 1996 - 2001)
  • Kosten je Krankenhaus, Belegungstag, Fall und Bett (Bruttoprinzip)
  • Krankenhäuser, Kosten
  • Krankenhäuser, Kosten u. a. nach Region

Datenquellen:
  • Krankenhausstatistik - Kostennachweis
  • Krankenhausstatistik - Kostennachweis - Methodik [generell]


Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.