[zur Suche] [zur Themenübersicht] [zur Herkunft] [Zum Inhalt] [Zur Navigation oben] [Zur Navigation links]
  • Startseite
  • | Über uns
  • | Barrierefreiheit
  • | Service
  • | Systembedienung
  • | Sitemap

Recherche nach Stichwörtern


Recherche nach Themen

  • Gesundheitsberichterstattung
  • Rahmenbedingungen
  • Gesundheitliche Lage
  • Gesundheitsverhalten und -gefährdungen
  • Krankheiten/ Gesundheitsprobleme
  • Gesundheitsversorgung
  • Ausgaben, Kosten, Finanzierung

Recherche nach Datenquellen

  • Daten aus Deutschland
  • Internationale Daten


Alterungsrückstellung

Nach dem Zahlenbericht des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V.:
Das Versicherungsunternehmen geht gegenüber dem Versicherten eine rechtliche Verpflichtung ein, dass die Beiträge nicht wegen der im Alter zunehmenden Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen steigen. Um dieser rechtlichen Verpflichtung genüge zu tun, muss das Versicherungsunternehmen für die Versichertengemeinschaft eine entsprechende Rückstellung bilden. diese Rückstellung wird Altersrückstellung genannt. Die Einzelheiten der Bildung von Altersrückstellungen sind gesetzlich im Versicherungsaufsichtsgesetz und in der Kalkulationsverordnung geregelt.



Ausgewählte Informationen zum Thema Alterungsrückstellung:


Tabellen:
  • PKV, Gesamtleistung

Datenquellen:
  • Zahlenbericht (private Krankenversicherung)
  • Zahlenbericht (private Krankenversicherung) - Methodik [generell]


Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.