Anrechnungszeiten
Nach der Statistik der Aktiv Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund:Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen keine Beiträge gezahlt wurden, die aber dennoch für die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren und für die Rentenberechnung als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden. Das sind z.B. Zeiten, in denen der Versicherte wegen Krankheit arbeitsunfähig war, wegen Schwangerschaft oder Mutterschutz, während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz oder Arbeitslosigkeit nicht versichert war oder nach dem 17. Lebensjahr eine Schule bzw. eine Fach- oder Hochschule besucht hat.
Ausgewählte Informationen zum Thema Anrechnungszeiten:
Tabellen:
- Versicherte in der GRV ohne Rentenbezug, u.a. nach Wohnsitz
- Versicherte in der GRV, u.a. nach Alter
- Versicherte in der GRV, u.a. nach Staatsangehörigkeit
Datenquellen:
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