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Abort

Eine Fehlgeburt, auch Abort (v. lat. abortus) genannt, ist als eine vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft mit oder ohne Ausstoßung der toten Frucht mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm und vor Beginn der 24. Schwangerschaftswoche definiert. Eine Fehlgeburt - Frühabort oder Spätabort - unterliegt, anders als die Totgeburt, nicht der standesamtlichen Meldepflicht.
Fehlgeburten aus natürlicher Ursache, als Spontanaborte bezeichnet, werden von artifiziellen Aborten, der vorsätzlichen Beendigung einer Schwangerschaft mit medikamentöser, chemischer oder anderer Unterstützung (Schwangerschaftsabbruch), unterschieden.
Fehlgeburten werden in Frühaborte (bis zur 12. Schwangerschaftswoche) und in Spätaborte (12. bis 24. Schwangerschaftswoche) unterteilt, wobei die Frühaborte an Zahl überwiegen. Dank Fortschritten in der Neonatologie konnte die Lebensfähigkeit der Feten außerhalb der Gebärmutter so weit gesteigert werden, dass man ab Beginn der 24. Schwangerschaftswoche von einer Totgeburt und nicht mehr von einer Fehlgeburt spricht.
(Quelle: www. wikipedia.de)



Ausgewählte Informationen zum Thema Abort:


Tabellen:
  • Diagnosedaten der Krankenhäuser (Eckdaten der vollstationären Patienten und Patientinnen)
  • Diagnosedaten der Krankenhäuser nach Behandlungsort (ab 2000)
  • Diagnosedaten der Krankenhäuser nach Wohnsitz (ab 2000)
  • Diagnosedaten der Krankenhäuser nach Wohnsitz und Behandlungsort (ab 2000)

Texte:
  • Ungewollte Kinderlosigkeit [Gesundheitsberichterstattung - Themenhefte, April 2004]


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