Abzüge
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:Für die Ermittlung der bereinigten Kosten werden von den Brutto-Gesamtkosten sämtliche Kosten für nicht-stationäre Leistungen abgezogen. Es handelt sich dabei insbesondere um:
- Abzüge für wissenschaftliche Forschung und Lehre
- Abzüge für Ambulanz und
- sonstige Abzüge.
Die sonstigen Abzüge enthalten vor allem Abzüge für:
- vor- und nachstationäre Behandlungen
- ärztliche und nichtärztliche Wahlleistungen
- belegärztliche Leistungen.
Ausgewählte Informationen zum Thema Abzüge:
Tabellen:
- Kosten je Krankenhaus, Bett, Fall (Bruttoprinzip)
- Kosten je Krankenhaus, Bett, Fall (Nettoprinzip, 1996 - 2001)
- Krankenhäuser, Kosten, u. a. nach Einrichtungsmerkmalen
- Krankenhäuser, Kosten u. a. nach Region
Datenquellen:
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.