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Adenovirus im Konjunktivalabstrich

Nach dem Infektionsepidemiologischen Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten des Robert Koch-Instituts (RKI):
Adenoviren verursachen beim Menschen verschiedene Krankheiten und lassen sich aus verschiedenen Materialien nachweisen. Die Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschränkt sich allerdings auf Nachweise in der Bindehaut des Auges. Damit wird die epidemische Keratokonjunktivitis, eine hochansteckende Augenentzündung, erfasst. Sie wird durch direkten Kontakt und Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen, aber auch durch indirekten Kontakt über verunreinigte Instrumente in Arztpraxen und Krankenhäusern.



Ausgewählte Informationen zum Thema Adenovirus im Konjunktivalabstrich:


Tabellen:
  • Meldepflichtige Krankheiten (ab 2001)

Datenquellen:
  • Meldepflichtige Infektionskrankheiten - Erhebung des Robert Koch-Instituts
  • Meldepflichtige Infektionskrankheiten - Erhebung des Robert Koch-Instituts - Methodik [generell]


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