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Ambulante Leistungen zur Teilhabe

Nach der Statistik der Leistungen zur Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Als ambulante Leistungen zur Teilhabe werden Leistungen ausgewiesen, die anstelle einer stationären Leistung zur Teilhabe oder diese ergänzend durchgeführt werden. Bei ambulanten Leistungen zur Teilhabe wird die Leistung ohne Unterkunft und Verpflegung erbracht.



Ausgewählte Informationen zum Thema Ambulante Leistungen zur Teilhabe:


Tabellen:
  • Reha-Leistungen in der GRV, ambulant, Erwachsene, durchschnittliches Alter bei Inanspruchnahme
  • Reha-Leistungen in der GRV, ambulant, Erwachsene, u.a. nach Alter


Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.