Angestellte Ärzte
Nach dem Bundesarztregister der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:Vertragsärzte dürfen drei teil- oder vollzeitbeschäftigte Ärzte in ihrer Praxis auf Dauer anstellen. Bei medizinisch-technischen Leistungen dürfen vier teil- oder vollzeitbeschäftigte Ärzte angestellt werden, auf Antrag können auch mehr Mediziner angestellt werden. Voraussetzung der Arztanstellung in geschlossenen Planungsbereichen ist, dass sich der Leistungsumfang der Praxis nicht um mehr als drei Prozent vergrößert. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) dürfen ebenfalls angestellte Ärzte beschäftigen.
Ausgewählte Informationen zum Thema Angestellte Ärzte:
Tabellen:
- Ärztinnen und Ärzte der vertragsärztlichen Versorgung mit Schwerpunktbezeichnung
- Ärztinnen und Ärzte der vertragsärztlichen Versorgung, u.a. nach Arztgruppen
Datenquellen:
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