Anrechnungszeitversicherte
Nach der Statistik der Aktiv Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund:Als Anrechnungszeitversicherte des Berichtsjahres werden alle Personen ausgewiesen, die im Berichtsjahr Anrechnungszeiten zurückgelegt haben und diese im jeweiligen Versicherungskonto gespeichert sind. Als Anrechnungszeitversicherter kann nur erfasst werden, wer den Versicherungsträgern als solcher bekannt ist. Da z.B. Schul- und sonstige Ausbildungszeiten von den Versicherten häufig erst im Zuge eines Leistungsantrages oder Kontenklärungsverfahrens gemeldet werden, ist diese Gruppenbildung zumindest für die jüngeren Jahrgänge problematisch.
Ausgewählte Informationen zum Thema Anrechnungszeitversicherte:
Tabellen:
- Versicherte in der GRV ohne Rentenbezug, u.a. nach Wohnsitz
- Versicherte in der GRV, u.a. nach Alter
- Versicherte in der GRV, u.a. nach Staatsangehörigkeit
Datenquellen:
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