Apotheker
Nach der Gesundheitspersonalrechnung des Statistischen Bundesamtes:Apotheker sind berufen, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen, wie § 1 der Bundesapothekerordnung ihre Kernaufgabe festlegt. Dazu gehört nicht nur die Bereitstellung und Abgabe von Arzneimitteln, sondern auch die Beratung über deren sachgerechte Anwendung, Aufbewahrung, Wirkungsweise und Risiken sowie die Fertigung von Arzneimitteln in kleineren Mengen. Unter Apothekern werden auch Pharmaziepraktikanten subsumiert. Pharmaziepraktikanten haben das zweite Staatsexamen und absolvieren das praktische Jahr.
Ausgewählte Informationen zum Thema Apotheker:
Tabellen:
- Akademische Gesundheitsdienstberufe, Erwerbstätige [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
- Apotheker/innen in Industrie, Verwaltung, Fachorganisationen und Wissenschaft
- Apotheker/innen, öffentliche Apotheken
- Gesundheitsdienstberufe, Erwerbstätige [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
- GPR, Beschäftigte im Gesundheitswesen u.a. nach Art der Beschäftigung und Berufen
- GPR, Beschäftigte im Gesundheitswesen u.a. nach Art der Einrichtung und Berufen
- GPR, Vollkräfte (Vollzeitäquivalente) im Gesundheitswesen
Texte:
- Erwerbstätige im Gesundheitswesen, Kapitel 6.17 [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
- Gesundheit - Personal 2009 [Fachserie, Statistisches Bundesamt]
Definitionen:
- andere Berufe im Gesundheitswesen
- Ärzte, Apotheker, psychologische Psychotherapeuten, Zahnärzte
- Gesundheitsdienstberufe
- übrige Gesundheitsdienstberufe
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