Arbeitnehmer
Nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes:Als Arbeitnehmer zählen Arbeiter, Angestellte, Beamte, Richter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistende, Auszubildende sowie Praktikanten oder Volontäre, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen und hauptsächlich diese Tätigkeit ausüben. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiter.
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