Arbeitsmarkt
Der Arbeitsmarkt ist definiert als Markt für den Produktionsfaktor Arbeit. Die Arbeitsmarktlage ist allgemein gekennzeichnet durch das Verhältnis von Arbeitsuchenden und nicht besetzten Arbeitsplätzen. Der deutsche Arbeitsmarkt wird bestimmt durch die Normen des Grundgesetzes (freie Entfaltung der Persönlichkeit, freie Arbeits- und Berufswahl, Freizügigkeit), die Arbeits- und Sozialgesetzgebung und durch die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften (Aushandeln der Tariflöhne und -gehälter durch die Tarifpartner; dazu gehören außerdem die Körperschaften öffentlichen Rechts, die Länder und der Bund). Aber auch durch normsetzende öffentlich-rechtliche bzw. unabhängige Institutionen wie Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Berufsverbände wird die Struktur des Arbeitsmarktes geprägt. Die Allokation der Arbeit (Mobilität) hängt im Wesentlichen ab vom Lohn (Einkommen), sozialen Faktoren und den rechtlich-institutionellen Rahmenbedingungen.(Quelle: www.wissen.de)
Ausgewählte Informationen zum Thema Arbeitsmarkt:
Tabellen:
- Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Überwiegender Lebensunterhalt ab 2005
- Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Überwiegender Lebensunterhalt 1991 bis 2004
Texte:
- Arbeitslosigkeit Kapitel 2.1.2 [Gesundheit in Deutschland, 2006]
- Arbeitslosigkeit und Gesundheit [Gesundheitsberichterstattung - Themenhefte, Februar 2003]
Datenquellen:
- Arbeitsmarktstatistiken - Statistiken über Arbeitslose und gemeldete Arbeitsstellen
- Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen nach dem Anzeigeverfahren (BsbM)
Definitionen:
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