Arzneimittelrichtlinien
Nach dem Gesundheitsbericht für Deutschland 1998:Vom Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen beschlossene Richtlinien über die Verordnung von Arzneimitteln zu Lasten der Krankenkassen. Sie müssen vom Bundesgesundheitsminister bestätigt werden und sind für die Vertragsärzte verbindlich.
Ausgewählte Informationen zum Thema Arzneimittelrichtlinien:
Tabellen:
Texte:
- Arzneimittel, Kapitel 7. 7 [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
- Gesundheitsbericht für Deutschland, Glossar [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
Definitionen:
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