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Aufgeklärter Fall

Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes:
Als Aufgeklärter Fall wird die rechtswidrige (Straf-)Tat bezeichnet, für die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis mindestens ein namentlich bekannter oder auf frischer Tat ergriffener Tatverdächtiger festgestellt worden ist.



Ausgewählte Informationen zum Thema Aufgeklärter Fall:


Tabellen:
  • Straftaten, erfasste und aufgeklärte

Datenquellen:
  • PKS
  • PKS - Methodik [generell]


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