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Aufwendungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Nach der Statistik der Sozialhilfe - Ausgaben und Einnahmen - des Statistischen Bundesamtes:
Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in ambulant betreuten Wohnmöglichkeiten (eigene Wohnung oder Wohngemeinschaft) gelten als Hilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen. Im Gegensatz dazu sind Hilfen in dauerhaft betreuten Wohneinrichtungen einschließlich Außenwohngruppen den Hilfen in Einrichtungen zugeordnet.

Suchtkrankenhilfe existiert nicht als eigenständige Hilfeleistung im SGB XII. Ausgaben für Leistungen, die an Suchtkranke erbracht werden, sind entweder bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen unter den im Sozialhilfebescheid aufgeführten Hilfearten verbucht oder, sofern die Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nicht vorliegen, unter Hilfe bei Krankheit gem. § 48 SGB XII erfasst.



Ausgewählte Informationen zum Thema Aufwendungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen:


Tabellen:
  • Sozialhilfe, Ausgaben und Einnahmen (1985-2004)
  • Sozialhilfe, Ausgaben und Einnahmen ab 2005

Definitionen:
  • Art der Behinderung
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Grad der Behinderung
  • Schwerbehinderte Menschen
  • Ursache der Behinderung


Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.