Aufwendungen für Hilfen zur Gesundheit
Nach der Statistik der Sozialhilfe - Ausgaben und Einnahmen - des Statistischen Bundesamtes:Unter Aufwendungen für Hilfen zur Gesundheit fallen die Aufwendungen für vorbeugende Gesundheitshilfe (§ 47 SGB XII), für die Hilfe bei Krankheit (§ 48 SGB XII), für die Hilfe zur Familienplanung (§ 49 SGB XII), für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§ 50 SGB XII) sowie für die Hilfe bei Sterilisation (§ 51 SGB XII). Eine Eintragung erfolgt hier nur, wenn die Leistung/Aufwendung unmittelbar vom Sozialhilfeträger erbracht wurde. Die Aufwendungen der Sozialhilfeträger für die Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung gemäß § 264 Abs. 2 SGB V sind gesondert erfasst.
Ausgewählte Informationen zum Thema Aufwendungen für Hilfen zur Gesundheit:
Tabellen:
Texte:
Datenquellen:
Definitionen:
- Aufwendungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Aufwendungen der Hilfe zur Pflege
- Ausgaben/Einnahmen in Einrichtungen
- Hilfen zur Gesundheit
- Sozialhilfe
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.