Aufwendungen für Mieten/Leasing
Nach der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes:Bei den Mieten für die Praxisräume (einschließlich Garagen) ist der Betrag angegeben, der für die Bereitstellung und Nutzung der Praxisräume im Berichtsjahr zu zahlen war. Mieten für privat genutzte Räume sind nicht einbezogen. In den Fällen, in denen die Praxis im eigenen Haus betrieben wird, ist ein Mietwert entsprechend der Miete für Räume in gleichem Umfang und gleicher Lage eingesetzt. Falls dieser nicht zu ermitteln war, sind die Kosten des eigenen Grundstücks und Gebäudes (soweit sie auf die Praxis entfallen) angegeben. Zu diesen Kosten zählen Hypotheken- und Grundschuldzinsen, Gebäudeabschreibungen, Instandhaltungskosten usw. Die für die Praxis anfallenden Kosten für Heizung, Strom, Gas und Wasser sind hier nicht enthalten. Wegen der steigenden Anzahl von Leasing-Geschäften werden im Rahmen dieser Aufwendungen die Mieten für Apparate, EDV-Einrichtungen und dergleichen nachgewiesen.
Ausgewählte Informationen zum Thema Aufwendungen für Mieten/Leasing:
Tabellen:
- Arztpraxen, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag
- Arztpraxen, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag nach Fachrichtung
- Heilpraktikerpraxen, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag
- Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag
- Zahnarztpraxen, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag
Texte:
Definitionen:
- Aufwendungen für Material
- Aufwendungen für Material und fremde Laborarbeiten
- Personalaufwendungen
- Reinertrag
- Sonstige Aufwendungen (Kostenstruktur - Psychotherapeuten)
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