Ausbildungsstätten
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:Bei den Ausbildungsstätten handelt es sich um nach § 2 Nr. 1a KHG mit dem Krankenhaus notwendigerweise verbundene Ausbildungsstätten, soweit das Krankenhaus Träger oder Mitträger ist. Wird eine Ausbildungsstätte gemeinsam von mehreren Krankenhäusern getragen (sog. Verbundschulen), so sind die Ausbildungsplätze gemäß der finanziellen Trägerschaft aufgeteilt.
Ausgewählte Informationen zum Thema Ausbildungsstätten:
Tabellen:
- Ausbildung im Krankenhaus, u. a. nach Krankenhausmerkmalen
- Ausbildung im Krankenhaus, u.a. nach Region
Datenquellen:
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