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Ausgaben/Einnahmen in Einrichtungen

Nach der Statistik der Sozialhilfe - Ausgaben und Einnahmen des Statistischen Bundesamtes:
Die Sozialhilfe in Einrichtungen umfasst die den Hilfeempfängern in Einrichtungen durch Unterbringung oder durch Betreuung geleistete Hilfe, wenn dabei Vollpflege über Tag und Nacht oder teilstationäre Betreuung gewährt wird. Nachgewiesen werden die Kosten der Pflege bzw. der Betreuung, soweit die Beträge von den Sozialhilfeträgern gezahlt werden. Zu den Ausgaben zählen die von den Einrichtungen in Rechnung gestellten Pflegesätze, Barbeträge und Nebenkosten sowie alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in Einrichtungen entstehen.
Einrichtungen zur teilstationären Betreuung sind insbesondere Tag- und Nachtkliniken, Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesstätten für behinderte Kinder, Übernachtungsstätten und dergleichen, in denen die Hilfeempfänger für einen nicht unwesentlichen Teil des Tages oder der Nacht oder für einen anderweitig abgegrenzten Zeitraum Aufnahme finden.
Entscheidend für die Zuordnung der Kosten als Ausgaben in oder außerhalb von Einrichtungen ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wird. Somit sind ambulante Behandlungen von voll- oder teilstationär untergebrachten Hilfeempfängern, die außerhalb der Einrichtung erfolgen, auch als Ausgaben außerhalb von Einrichtungen verbucht.



Ausgewählte Informationen zum Thema Ausgaben/Einnahmen in Einrichtungen:


Tabellen:
  • Sozialhilfe, Ausgaben und Einnahmen (1985-2004)
  • Sozialhilfe, Ausgaben und Einnahmen ab 2005

Texte:
  • Wie viel geben wir für unsere Gesundheit aus? Kapitel 5 [Gesundheit in Deutschland, 2006]

Definitionen:
  • Ausgaben der Hilfe in besonderen Lebenslagen
  • Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Einnahmen der Sozialhilfe


Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.