Ausländer und Ausländerinnen
Nach der Bevölkerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes:Ausländer und Ausländerinnen sind alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind, d.h. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dazu zählen auch die Staatenlosen und die Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zur ausländischen Bevölkerung.
Ausgewählte Informationen zum Thema Ausländer und Ausländerinnen:
Tabellen:
- Arbeitslosengeld II sowie Sozialgeld nach SGB II, Empfänger u. a. nach Nationalität
- Bevölkerung am Jahresende
Grafiken:
Datenquellen:
Definitionen:
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