Barausschüttung
Nach dem Zahlenbericht des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V.:Die Barausschüttung ist das, was man klassischerweise unter Beitragsrückerstattung versteht. Nimmt ein Versicherter über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum hinweg keine Leistungen in Anspruch, das heißt reicht er bei seinem Versicherungsunternehmen keine Rechnungen ein, so erhält er von seiner Versicherung eine Beitragsrückerstattung. Erfolgt dies durch Auszahlung einer Geldsumme, spricht man von Barausschüttung. Die Höhe der Barausschüttung hängt von der Dauer der Leistungsfreiheit und den tariflich vereinbarten Rückerstattungsbeträgen ab.
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