Bedarfsplanung
Nach dem Gesundheitsbericht für Deutschland 1998:Im Gesundheitswesen wird hierunter die Aufstellung eines Plans für die in Zukunft benötigten Ressourcen eines gewissen Typs verstanden. Insbesondere sind nach SGB V Bedarfspläne zur Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung vorgeschrieben.
Ausgewählte Informationen zum Thema Bedarfsplanung:
Texte:
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.