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Beitragsbemessungsgrenze

Nach den "Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der gesetzlichen Rentenversicherung" des Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, von dem der Beitrag zum jeweiligen Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung (auch bei höheren beitragspflichtigen Einnahmen) höchstens zu berechnen ist.



Ausgewählte Informationen zum Thema Beitragsbemessungsgrenze:


Tabellen:
  • Entwicklung der Beitragssätze in der Sozialversicherung

Datenquellen:
  • Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gesetzlichen Rentenversicherung


Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.