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Beitragssatz, Beitragssätze

In der Sozialversicherung beschreibt der Beitragssatz den Anteil des Arbeitsentgelts, der zum Zweck der sozialen Sicherung an die Sozialversicherung abgeführt wird. In Deutschland werden diese Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Beitragspflichtig ist dabei nur das Arbeitsentgelt bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.
(Quelle: www.wikipedia.de)



Ausgewählte Informationen zum Thema Beitragssatz:


Tabellen:
  • Entwicklung der Beitragssätze in der Sozialversicherung
  • GKV, Beitragssätze und beitragspflichtige Einnahmen

Texte:
  • Beiträge, Kapitel 8.11 [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]

Definitionen:
  • Ausgaben der Hilfe in besonderen Lebenslagen
  • Ausgleichsfonds
  • Beitragsbemessungsgrenze
  • Freiwillig Versicherte
  • Geringverdienergrenze
  • Grundlohn, Grundlohnsumme
  • Rentenzahlbetrag
  • Versicherte


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