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Bekannt gewordener Fall

Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes:
Als Bekanntgewordener Fall wird jede im Straftatenkatalog aufgeführte rechtswidrige (Straf-)Tat einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, der eine polizeilich bearbeitete Anzeige zugrunde liegt, bezeichnet. Die Insgesamtzahl der bekannt gewordenen Fälle ergibt sich aus der Addition der Straftatengruppen.



Ausgewählte Informationen zum Thema Bekannt gewordener Fall:


Tabellen:
  • Straftaten, erfasste und aufgeklärte

Datenquellen:
  • PKS
  • PKS - Methodik [generell]


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