Bekannt gewordener Fall
Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes:Als Bekanntgewordener Fall wird jede im Straftatenkatalog aufgeführte rechtswidrige (Straf-)Tat einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, der eine polizeilich bearbeitete Anzeige zugrunde liegt, bezeichnet. Die Insgesamtzahl der bekannt gewordenen Fälle ergibt sich aus der Addition der Straftatengruppen.
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