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Berufliches Praktikum und Anlernausbildung

Nach dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes:
Als berufliches Praktikum gilt eine mindestens einjährige (früher sechsmonatige) praktische Ausbildung im Betrieb (z.B. technisches Praktikum).



Ausgewählte Informationen zum Thema Berufliches Praktikum und Anlernausbildung:


Tabellen:
  • Bevölkerung mit Angaben zum berufsbildenden bzw. Hochschulabschluss 1991 bis 2004
  • Bevölkerung mit Angaben zum berufsbildenden bzw. Hochschulabschluss 2005 bis 2009
  • Bevölkerung nach Schulabschluss, beruflichem Ausbildungs- bzw. Hochschulabschluss


Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.