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Berufsgenossenschaften, Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften sind als öffentlich-rechtliche Körperschaften die Träger der Unfallversicherung; gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch VII. Man unterscheidet zwischen gewerblichen, landwirtschaftlichen und Seeberufsgenossenschaften; Mitglieder sind alle Unternehmer, die regelmäßig Versicherungspflichtige beschäftigen, mit Ausnahme des Bundes, der Länder, der Bundesanstalt für Arbeit, der Gemeinden und Gemeindeverbände, die selbst Träger der Unfallversicherung sind.
(Quelle: www.wissen.de)



Ausgewählte Informationen zum Thema Berufsgenossenschaften:


Tabellen:
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Berufsgenossenschaftliche Grundsätze [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
  • Arbeitsunfälle (Meldepflichtig) in der gesetzlichen Unfallversicherung [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
  • Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, Abschlussübersicht (Aufwendungen/Erträge)
  • Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, Berufskrankheiten u.a. nach Wirtschaftszweig
  • Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, wichtigste Zahlen

Datenquellen:
  • Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften (GBGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH)
  • Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften (GBGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH) - Methodik [generell]

Definitionen:
  • Anerkannte Berufskrankheit
  • Berufskrankheit
  • Entgelt der Unternehmen für die Aufwendungen der Berufsgenossenschaften
  • Gewerbliche Berufsgenossenschaften


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