Berufsgenossenschaften, Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaften sind als öffentlich-rechtliche Körperschaften die Träger der Unfallversicherung; gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch VII. Man unterscheidet zwischen gewerblichen, landwirtschaftlichen und Seeberufsgenossenschaften; Mitglieder sind alle Unternehmer, die regelmäßig Versicherungspflichtige beschäftigen, mit Ausnahme des Bundes, der Länder, der Bundesanstalt für Arbeit, der Gemeinden und Gemeindeverbände, die selbst Träger der Unfallversicherung sind.(Quelle: www.wissen.de)
Ausgewählte Informationen zum Thema Berufsgenossenschaften:
Tabellen:
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Berufsgenossenschaftliche Grundsätze [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
- Arbeitsunfälle (Meldepflichtig) in der gesetzlichen Unfallversicherung [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
- Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, Abschlussübersicht (Aufwendungen/Erträge)
- Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, Berufskrankheiten u.a. nach Wirtschaftszweig
- Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, wichtigste Zahlen
Datenquellen:
- Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften (GBGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH)
- Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften (GBGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH) - Methodik [generell]
Definitionen:
- Anerkannte Berufskrankheit
- Berufskrankheit
- Entgelt der Unternehmen für die Aufwendungen der Berufsgenossenschaften
- Gewerbliche Berufsgenossenschaften
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