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Berufskrankheit, Berufskrankheiten

Nach der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland:
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung auf der Grundlage von § 9 Abs. 1 SGB VII durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten (BK) bezeichnet und die Versicherte infolge der Ausübung einer versicherten Tätigkeit erleiden. Die für die Entschädigung durch die Unfallversicherung in Frage kommenden Berufskrankheiten sind in der Berufskrankheitenverordnung festgelegt worden. Die Berufskrankheitenliste wird im Zeitablauf regelmäßig angepasst. Darüber hinaus ermöglicht § 9 Abs. 2 SGB VII im Einzelfall die Anerkennung und Entschädigung einer nicht in der Berufskrankheitenliste aufgeführten Krankheit wie eine Berufskrankheit, soweit aufgrund neuer Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen für die Bezeichnung als Berufskrankheit vorliegen (Öffnungsklausel).



Ausgewählte Informationen zum Thema Berufskrankheit:


Tabellen:
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten [WHO Health Data]
  • Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, Berufskrankheiten u.a. nach der Art
  • Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, Berufskrankheiten u.a. nach Wirtschaftszweig
  • Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, wichtigste Zahlen
  • Gesetzliche Unfallversicherung, Arbeits- und Wegeunfälle
  • Gesetzliche Unfallversicherung, Berufskrankheiten
  • Gesetzliche Unfallversicherung, wichtigste Zahlen

Texte:
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten [Gesundheitsberichterstattung - Themenhefte, März 2007]

Datenquellen:
  • Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften (GBGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH)
  • Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften (GBGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH) - Methodik [generell]

Definitionen:
  • Anerkannte Berufskrankheit
  • Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit
  • Gewerbliche Berufsgenossenschaften
  • Neue Berufskrankheitenrente


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