Berufsverband
[Koalition]Berufsverband ist definiert als freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern auf überbetrieblicher Ebene zur kollektiven Interessenvertretung, besonders zur Gestaltung und Ordnung der Arbeitsbedingungen durch den Abschluss von Tarifverträgen; gewährleistet durch Art. 9 Abs. 3 GG (Koalitionsfreiheit).
(Quelle: www.wissen.de)
Ausgewählte Informationen zum Thema Berufsverband:
Tabellen:
- Allergiefragen, Kontaktadressen von Informationsstellen [Spezialbericht Allergien, 2000]
- Gesundheitswesen, Ausbildung 1995 [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
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