Betriebliche Gesundheitsförderung
Nach dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.:Die Krankenkassen sind in der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20a SGB V aktiv, um die gesundheitlichen Ressourcen der Beschäftigten zu stärken. Hierzu erfassen die Krankenkassen die gesundheitliche Situation der Beschäftigten in einem Betrieb (einschließlich der Risiken und Potentiale), entwickeln Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheit und unterstützen die Umsetzung präventiver und gesundheitsförderlicher Ansätze im Betrieb.
Ausgewählte Informationen zum Thema Betriebliche Gesundheitsförderung:
Tabellen:
- Begutachtungen der Medizinischen Dienste
- Erstbegutachtungen und Begutachtungsempfehlungen der Medizinischen Dienste
- Prävention: Betriebliche Gesundheitsförderung nach Branchen
- Prävention: Betriebliche Gesundheitsförderung nach inhaltlicher Ausrichtung
- Prävention: Betriebliche Gesundheitsförderung nach Zielgruppen
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