Bezugsgröße
Nach den "Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der gesetzlichen Rentenversicherung" des Bundesministerium für Arbeit und Soziales:Die Bezugsgröße ist ein aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung ermittelter Wert von zentraler Bedeutung; aus ihm werden andere wichtige Werte für unterschiedliche Bereiche der gesetzlichen Sozialversicherung abgeleitet.
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