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Ca-Leistungen, Ca-Leistung

Nach der Statistik der Leistungen zur Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Leistungen wegen bösartiger Geschwulst- und Systemerkrankungen werden als Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 15 SGB VI) und als sonstige Leistungen zur Teilhabe (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI) erbracht, wenn die durch eine Geschwulsterkrankung oder deren Therapie bedingten körperlichen, seelischen, sozialen oder beruflichen Behinderungen positiv beeinflussbar sind. Die Leistungen können für Versicherte, Bezieher einer Rente sowie ihre Angehörigen erbracht werden. Sie werden, bis auf wenige Ausnahmen, stationär durchgeführt.



Ausgewählte Informationen zum Thema Ca-Leistungen:


Tabellen:
  • Reha-Leistungen in der GRV, Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe
  • Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, Pflegetage (ab 2000)
  • Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, durchschnittliches Alter bei Inanspruchnahme (ab 2000)
  • Reha-Leistungen in der GRV, u.a. nach Maßnahmeart

Datenquellen:
  • Statistik der Leistungen zur Reha
  • Statistik der Leistungen zur Reha - Methodik [generell]

Definitionen:
  • Leistungen zur Teilhabe
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Medizinische Leistungen zur Rehabilitation


Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.