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Doping

Nach dem GBE-Themenheft 34 "Doping beim Freizeit- und Breitensport", Robert Koch-Institut, 2006:
Artikel 2 des Europäischen Übereinkommens gegen Doping vom 16. November 1989 definiert den Begriff "Doping im Sport" als den Einsatz von verbotenen Wirkstoffen oder verbotenen Methoden bei Sportlerinnen oder Sportlern, die regelmäßig an organisierten Sportveranstaltungen teilnehmen. Diese regelmäßige Teilnahme wurde deshalb in den Text des Abkommens eingefügt, um nicht jede sportliche Betätigung mit Dopingkontrollen zu überziehen. Da der Breitensport auf Wettkampfbetrieb ausgelegt ist, kann auch im Breitensport von Doping gesprochen werden.
Im Freizeitsport werden insbesondere Anabolika missbraucht, wenn Körperbetonung im Vordergrund steht. Übersteigertes Körperbewusstsein ist dann also eine maßgebliche Triebfeder für die Einnahme von anabolen Wirkstoffen.



Ausgewählte Informationen zum Thema Doping:


Texte:
  • Doping beim Freizeit- und Breitensport [Gesundheitsberichterstattung - Themenhefte, September 2006]


Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.