Doping
Nach dem GBE-Themenheft 34 "Doping beim Freizeit- und Breitensport", Robert Koch-Institut, 2006:
Artikel 2 des Europäischen Übereinkommens gegen Doping vom 16. November 1989 definiert den
Begriff "Doping im Sport" als den Einsatz von verbotenen Wirkstoffen oder verbotenen Methoden bei
Sportlerinnen oder Sportlern, die regelmäßig an organisierten Sportveranstaltungen teilnehmen. Diese
regelmäßige Teilnahme wurde deshalb in den Text des Abkommens eingefügt, um nicht jede sportliche
Betätigung mit Dopingkontrollen zu überziehen. Da der Breitensport auf Wettkampfbetrieb ausgelegt ist,
kann auch im Breitensport von Doping gesprochen werden.
Im Freizeitsport werden insbesondere Anabolika missbraucht, wenn Körperbetonung im Vordergrund steht. Übersteigertes
Körperbewusstsein ist dann also eine maßgebliche Triebfeder für die Einnahme von anabolen Wirkstoffen.
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