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Einnahmen (Kostenstruktur-Ärzte)

Nach der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Die Einnahmen aus selbstständiger ärztlicher Tätigkeit sind unterteilt in Einnahmen aus ambulanter und stationärer Kassenpraxis, aus ambulanter und stationärer Privatpraxis sowie aus sonstiger selbstständiger ärztlicher Tätigkeit. Sie werden anteilig in Prozent der Einnahmen angegeben. Bei den Einnahmen handelt es sich um Bruttoeinnahmen (Einnahmen vor Abzug der Verwaltungskosten der Kassenärztlichen Vereinigungen und vor Abzug der Gebühren für privatärztliche Verrechnungsstellen). Als Einnahmen aus sonstiger selbstständiger ärztlicher Tätigkeit sind beispielhaft anzusehen: Einnahmen aus betriebsärztlicher Tätigkeit, aus nebenamtlicher Krankenhaustätigkeit, aus durchgangsärztlicher Tätigkeit, aus selbstständiger Vertretung sowie aus Gutachtertätigkeit.



Ausgewählte Informationen zum Thema Einnahmen (Kostenstruktur-Ärzte):


Tabellen:
  • Arztpraxen, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag
  • Arztpraxen, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag nach Fachrichtung
  • Heilpraktikerpraxen, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag
  • Zahnarztpraxen, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag

Texte:
  • Kostenstrukturen einzelner Einrichtungen, Kapitel 8. 5 [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]

Definitionen:
  • Einnahmen (Kostenstruktur-Psychotherapeuten)
  • Reinertrag


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