Einrichtungen
Einrichtungen
Die Klassifikation der Einrichtungen gliedert die Gesundheitsausgaben nach den Leistungserbringern (z.B. Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser).
Gesundheitsschutz
Die Einrichtungen des Gesundheitsschutzes umfassen kommunale Einrichtungen wie Gesundheitsämter, Einrichtungen der Länder mit Aufgaben wie Wasserschutz, Lebensmittelkontrolle, Lebensmittelüberwachung, Kommunalhygiene und Umweltmedizin, Landesgesundheitsbehörden und Landesministerien sowie Einrichtungen des Bundes wie die Bundesanstalten für Arbeitsschutz-, Arbeitsmedizin bzw. die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Darüber hinaus gehören hierzu auch die Ministerien und noch nicht genannte Gesundheitsbehörden sowie der medizinische Dienst der Krankenkassen.Öffentlicher Gesundheitsdienst
Die Einrichtungen des öffentlichen Dienstes (z.B. Gesundheitsämter) nehmen die Beobachtung, Begutachtung und Wahrung aller gesundheitlichen Verhältnisse und Belange der Allgemeinheit wahr. Hauptaufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind die Gesundheitsplanung, der gesundheitliche Umweltschutz, die Beratung und Aufklärung der Bevölkerung in gesundheitlichen Fragen sowie die Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten.
Sonstige Einrichtungen
Die sonstigen Einrichtungen des Gesundheitsschutzes beihalten diejenigen Einrichtungen, die nicht unter den öffentlichen Gesundheitsdienst subsumiert werden, z.B. Einrichtungen der Selbsthilfe.
Ambulante Einrichtungen
Neben den Praxen der Ärzte, Zahnärzte sowie der sonstigen medizinischen Berufe sind es zum einen die Betriebe des Gesundheitshandwerks und zum anderen die Apotheken und der Einzelhandel, die die ambulante Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Des weiteren gehören hierzu Einrichtungen der ambulanten Pflege und sonstige ambulante Einrichtungen.Arztpraxen
Unter einer Arztpraxis wird eine ambulante Versorgungseinheit mit direktem Patientenkontakt verstanden. Neben Einzelpraxen zählen hierzu auch Gruppenpraxen. Praxen von Allgemeinmedizinern sind ebenso enthalten wie Praxen von Fachärzten.
Zahnarztpraxen
Eine Zahnarztpraxis ist eine ambulante Einheit mit direktem Patientenkontakt, die primär die zahnärztliche Versorgung zum Ziel hat. Praxen von Mund- und Kieferchirurgen werden in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt und den Arztpraxen zugeordnet. Die Praxen von Kieferorthopäden sind wiederum enthalten.
Praxen sonstiger medizinischer Berufe
Zu den Praxen sonstiger medizinischer Berufe gehören nicht nur physio-, sprach-, ergo- und musiktherapeutische Praxen, sondern auch Massagepraxen, Praxen von Hebammen, Heilpraktikern oder medizinischen Fußpflegern. Apotheken
Zu den Apotheken werden alle öffentlichen Apotheken gerechnet, nicht aber Krankenhausapotheken und Notapotheken. Die öffentlichen Apotheken dienen der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung aller Teile der Bevölkerung.
Gesundheitshandwerk und -einzelhandel
Vom Gesundheitshandwerk werden in der Regel technische Dienstleistungen im Gesundheitswesen erbracht. Die Anfertigung und Anpassung von Hilfsmitteln, durch die eingeschränkte oder ausgefallene Körperfunktionen ausgeglichen werden sollen, stellen die Hauptaufgabe des Gesundheitshandwerks (z.B. Augenoptik, Zahntechnik) dar. Der Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln ist im wesentlichen auf die Versorgung kranker und behinderter Menschen abgestellt. Der Sanitätsfachhandel oder Sanitätshäuser, zu deren Angebot z.B. Bandagen, Stützhilfen, Rollstühle, Prothesen und sonstige medizinische Hilfsapparate gehören, ist dem Einzelhandel ebenso zuzurechnen wie Drogerien, die neben Produkten der Schönheitspflege auch freiverkäufliche Arzneimittel anbieten.
Einrichtungen der ambulanten Pflege
Ambulante Pflegedienste sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Fachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Zusätzlich gehört üblicherweise die medizinische Behandlungspflege zum Leistungsspektrum der Einrichtungen.
Sonstige ambulante Einrichtungen
Zu den sonstigen ambulanten Einrichtungen zählen beispielsweise Beratungsstellen, sozialpsychiatrische und psychosoziale Dienste, Tagesstätten für psychisch Kranke und Behinderte sowie Krankenhaussozialdienste. Ebenso sind gewerbliche Mahlzeitendienste hinzuzurechnen.
Stationäre und teilstationäre Einrichtungen
Unter den Einrichtungen der stationären und teilstationären Gesundheitsversorgung werden Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der stationären und teilstationären Pflege sowie Einrichtungen der beruflichen und sozialen Rehabilitation subsumiert.Krankenhäuser
Krankenhäuser sind Einrichtungen, in denen Kranke untergebracht werden und in denen durch ärztliche Hilfeleistung erstrebt wird, Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern sowie Entbindungsheime mit regelmäßiger ärztlicher Behandlung. Einbezogen werden auch einige Krankenhäuser ohne Betten sowie zum Teil auch Krankenhäuser, die vorwiegend nur bestimmten Personengruppen zur Verfügung stehen, wie die Krankenhäuser und -abteilungen in Justizvollzugsanstalten und die Bundeswehrkrankenhäuser. Hochschulkliniken sind ebenfalls enthalten.
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sind Einrichtungen, die der stationären/teilstationären Behandlung dienen, um durch Anwendung von Heilmitteln (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie) und anderen geeigneten Hilfen eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder einer drohenden Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.
Stationäre und teilstationäre Pflege
Stationäre Pflegeeinrichtungen repräsentieren die Grundgesamtheit der Pflegeeinrichtungen, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) untergebracht und verpflegt werden können. Teilstationäre Pflegeeinrichtungen unterscheiden sich von den stationären dadurch, dass der Pflegebedürftige zeitlich befristete Pflege und Betreuung erhält. Zu den Einrichtungen der stationären und teilstationären Pflege zählen Altenpflegeheime/Altenkrankenheime sowie Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege.
Berufliche und soziale Rehabilitation
Bei den Einrichtungen der beruflichen und sozialen Rehabilitation ist eine Abgrenzung des Gesundheitswesens besonders schwierig. Leistungen dieser Einrichtungen werden nur dann einbezogen, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit einer medizinischen Rehabilitation stehen. Zu den Einrichtungen der beruflichen und sozialen Rehabilitation gehören vornehmlich Tagesstätten für Behinderte. Heime und Werkstätten für Behinderte werden demgegenüber nicht einbezogen.
Rettungsdienste
Rettungsdienste beinhalten die Leistungen des Krankentransportes und der Notfallrettung. Sie können sowohl öffentlich als auch privat organisiert sein. Die Aufgabe des Rettungsdienstes besteht in der Durchführung lebensrettender Maßnahmen bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten am Einsatzort, der Herstellung der Transportfähigkeit dieser Personen und der fachgerechten Betreuung mit besonders ausgestatteten Rettungsmitteln zur Beförderung in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung.
Verwaltung
Der fiktiven Einrichtung "Verwaltung" werden in der Gesundheitsausgabenrechnung die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenversicherung und der weiteren Ausgabenträger zugeordnet.
Sonstige Einrichtungen und private Haushalte
Unter den "sonstigen Einrichtungen und privaten Haushalten" werden u.a. Einrichtungen anderer Wirtschaftszweige (Taxiunternehmen, Forschungseinrichtungen etc.) sowie private Haushalte, in denen z.B. Privatpersonen Angehörige oder Bekannte pflegen, subsummiert.
Ausland (Importe)
Als "Ausland" werden alle Einrichtungen außerhalb Deutschlands definiert.
Investitionen
Die Ermittlung der Investitionstätigkeit im Gesundheitswesen gestaltet sich aufgrund der praktischen Möglichkeiten des vorhanden Datenmaterials derzeit äußerst schwierig. In der Gesundheitsausgabenrechnung wird deshalb ein pragmatischer Ansatz verfolgt, bei dem die Investitionen primär über die Ausgabenträger ermittelt werden.Dies sind insbesondere die Investitionsausgaben und Investitionszuschüsse der öffentlichen Haushalte. Dazu zählen die im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) und des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) durch die Länder und den Bund zu tragenden Mittel, die Eigenmittel der öffentlichen Krankenhäuser sowie die öffentlichen Investitionen für Forschung und Ausbildung im Gesundheitswesen.
Die Investitionen der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der privaten Krankenversicherung werden aus ihren jährlichen Rechnungsergebnissen abgeleitet. Sie beinhalten die Investitionen für Grundstücke, Gebäude, Geräte und Einrichtungsgegenstände. Bei den drei erstgenannten Ausgabenträgern werden zusätzlich die entsprechenden Investitionsausgaben für deren eigene Unternehmen bzw. Eigenbetriebe berücksichtigt.
Die darüber hinausgehenden in den unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. der Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Gesundheitshandwerk/-einzelhandel) getätigten Investitionen können dagegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgebildet werden. Sie werden den Einrichtungen jedoch indirekt über die in den Leistungsabrechnung enthaltenen Abschreibungsbestandteile vergütet und sind somit implizit in den Gesundheitsausgaben enthalten.
Sonstige Definitionen
Ausgabenträger
Zu den Ausgabenträgern gehören sämtliche öffentlichen und privaten Institutionen, die Leistungen für die Gesundheit finanzieren. Dies sind die öffentlichen Haushalte, gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, private Krankenversicherung, Arbeitgeber, privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck.
Einkommensleistungen
Einkommensleistungen dienen zum Lebensunterhalt der Kranken, Berufs- oder Erwerbsunfähigen. Dies geschieht durch die Zahlung von Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeldern, vorzeitigen Renten bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie durch die Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft. Außerdem fallen auch Beiträge zur Rentenversicherung für private Pflegepersonen und entsprechende Leistungen für die Empfänger sozialer Leistungen darunter.
Gesamtgesundheitsausgaben (OECD)
Die Gesamtgesundheitsausgaben nach den Abgrenzungen der OECD ergeben sich aus den deutschen Gesundheitsausgaben abzüglich der Investitionen.Kaufkraftparitäten
Kaufkraftparitäten sind intervalutarische Kurse, bei denen die Kaufkraft von Währungen in den verschiedenen Ländern gleich ist. Das heißt, dass man mit einer gegebenen Geldmenge, die mit dem Kurs der Kaufkraftparitäten in verschiedene Währungen umgerechnet wird, den gleichen Warenkorb an Gütern und Dienstleistungen in allen Ländern kaufen kann. Die Kaufkraftparitäten sind somit die Umrechnungskurse, die die Unterschiede in den Preisniveaus zwischen den einzelnen Ländern beseitigen.
Laufende Gesundheitsausgaben (OECD)
In den laufenden Gesundheitsausgaben der OECD sind im Vergleich zu den deutschen Gesundheitsausgaben keine Investitionen sowie keine Ausgaben für Forschung und Ausbildung enthalten. Sie entsprechen den Gesamtgesundheitsausgaben (OECD) abzüglich der Ausgaben für Forschung und Ausbildung._____________
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