Entlassene teilstationäre Patienten und Patientinnen
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:Als entlassene teilstationäre Patienten und Patientinnen sind die während des Berichtsjahres aus dem Krankenhaus entlassenen teilstationären Patienten und Patientinnen (einschl. gestorbener teilstationärer Patienten) in der Fachabteilung angegeben, in der sie zuletzt gelegen haben. Bei Patienten, die in regelmäßigen Abständen teilstationär behandelt werden (z.B. wöchentlich mehrmalige teilstationäre Dialysebehandlung), wird erst die Beendigung des gesamten Behandlungsfalls als Entlassung gezählt. Als teilstationäre Patienten gelten Patienten, für die Leistungen entsprechend § 13 Abs. 1 BPfIV teilstationär erbracht und mit einem gesonderten Pflegesatz abgerechnet werden.
Ausgewählte Informationen zum Thema Entlassene teilstationäre Patienten und Patientinnen:
Tabellen:
- Diagnosedaten der Krankenhäuser (Eckdaten der vollstationären Patienten und Patientinnen)
- Diagnosedaten der Krankenhäuser für Deutschland (1994-1999)
- Diagnosedaten der Krankenhäuser nach Behandlungsort (ab 2000)
- Diagnosedaten der Krankenhäuser nach Behandlungsort (ab 2000) für die häufigsten Diagnosen
- Diagnosedaten der Krankenhäuser nach Wohnsitz (ab 2000)
- Diagnosedaten der Vorsorge- oder Rehaeinrichtungen mit mehr als 100 Betten nach Behandlungsort (ab 2003)
- Diagnosedaten der Vorsorge- oder Rehaeinrichtungen mit mehr als 100 Betten nach Wohnsitz (ab 2003)
Datenquellen:
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.