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Ermächtigte Ärzte

Nach dem Bundesarztregister der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
Gesetzlich krankenversicherte Patienten werden ambulant in der Regel von sogenannten Vertragsärzten versorgt. An der vertragsärztlichen Versorgung können aber auch andere Mediziner teilnehmen: ermächtigte Ärzte. Der Zulassungsausschuss, ein von der örtlichen Kassenärztlichen Vereinigung und von den Krankenkassen besetztes Gremium, kann Ärzte ermächtigen, gesetzlich Versicherte zu behandeln, wenn z.B. eine Unterversorgung der Bevölkerung besteht oder droht. Dabei legt der Ausschuss genau fest, wie lange, wo und in welchem Umfang der Arzt tätig sein darf. Auch ausländische Mediziner, Krankenhaus-Ärzte und Institutionen können ermächtigt werden.



Ausgewählte Informationen zum Thema Ermächtigte Ärzte:


Tabellen:
  • Ärztinnen und Ärzte der vertragsärztlichen Versorgung mit Schwerpunktbezeichnung
  • Ärztinnen und Ärzte der vertragsärztlichen Versorgung, u.a. nach Arztgruppen

Datenquellen:
  • BAR


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